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KI Newsletter # 08

Ergänzungen zum Leitfaden »Abwehr von Scraping und KI-Training«

Ich habe den Leitfaden um einige Anleitungen ergänzt, die mit dem Hauptartikel verlinkt sind. Zwei Maßnahmen solltet ihr alle ergreifen: Das Aussprechen eines Nutzungsvorbehalts gegen KI-Training  in den IPTC-Daten Eurer Bilder und zusätzlich in der robots.txt-Datei Eurer Website. Das kann nur wirksam sein, wenn sich die Crawler an die Anweisungen halten. Böswillige Crawler, die solche Anweisungen ignorieren, können mit Hilfe des Dienstleisters Cloudflare daran gehindert werden auf die Website zuzugreifen - auch dafür habe ich eine Anleitung verlinkt. Außerdem gibt es noch einen neuen Artikel zu der Frage, wie man Authentizität von Fotografien nachweisen kann, den ich euch ebenfalls verlinkt habe.

Den Leitfaden findet ihr hier: https://freelens.com/allgemein/abwehr-von-scraping-und-ki-training/

Es ist sehr wichtig, dass wir diese Nutzungsvorbehalte aussprechen. Nur so verbieten wir, dass IT-Konzerne wie Open AI, Google, Meta usw. unsere Fotos für das Training von generativer KI nutzen. Wenn wir keinen Nutzungsvorbehalt aussprechen, ist das (zumindest nach der aktuell vorherrschenden Rechtsmeinung) legal.

Allerbeste Grüße und ein gesundes, erfolgreiches und hoffentlich auch mal lustiges Jahr 2025!

Marco Urban

LEITFADEN

Erstes Update des Leitfadens - Adobe Content Authenticity

Neu im Leitfaden ist Adobes Content Authenticity Tool:
Adobe, der Hersteller von Photoshop und Lightroom, verbindet Soft- und Hard Binding. Bei dem neuen Produkt Adobe Content Authenticity werden Urheberdaten, Social Media Profile und auch ein Nutzungsvorbehalt in die Bilddatei eingebettet, aber auch in der öffentlichen Adobe Content Credentials-Cloud gespeichert werden. Dafür werden Fotograf*innen ihre Bilder auf einen Server, Adobes Creative Cloud, hochladen müssen, der die Informationen in die Bilder einbettet und auch in die Cloud-Datenbank übernimmt. Dann kann man sie – mit den eingebetteten Daten - wieder herunterladen. Aktuell kann man das mit bis zu 50 Dateien gleichzeitig machen, unterstützt werden JPG- und PNG-Format. 
Adobe Content Authenticity ist, Stand Januar 2025, eine Betaversion. Man kann sich, wenn man es nutzen möchte, dafür auf einer Warteliste eintragen. Aktuell ist das noch kostenlos, aber sicher wird dafür nach erfolgreicher Testphase eine Gebühr erhoben werden.
Vermutlich wird der Vorgang zumindest mit Cloud-Versionen der Adobe Software wie Lightroom einfacher gestaltet sein, denn dann sind die Bilder ja bereits hochgeladen. 
Die Glaubwürdigkeit wird dadurch hergestellt, dass es durch die verwendete Hardware und das Adobe Konto immer möglich ist, den Urheber (bzw. seine Hardware) zu identifizieren. Vermutlich bindet man sich damit aber in irgendeiner Form an Adobe.

POLITIK

Europa: Zweiter Entwurf des »Code of Practice«

Ich habe ja im letzten Newsletter berichtet, dass der zweite Entwurf des »Code of Practice« kurz vor Weihnachten noch auf den Schreibtischen unserer kleinen Taskforce gelandet ist. Zur Erinnerung: Es geht um einen Stakeholderdialog zur Erstellung einer Art freiwilligen Selbstverpflichtung (»Code of Practice«) für die IT-Firmen zum Training von KI. Für das »Code of Practise« Verfahren sind rund 1000 Organisationen und Unternehmen zugelassen, auf unserer Seite z.B. die Initiative Urheberrecht (IU) und wir in der AG Fortschritt für den Fotorat, auf der anderen Seite z.B. Google, Amazon, BITKOM usw.. 

Unsere Analyse – sowie auch die Analyse der Initiative Urheberrecht – fällt ziemlich eindeutig aus: Wir sind wenig begeistert, unsere Positionen werden in dem Entwurf kaum bis gar nicht wiedergegeben. Stattdessen sind fast alle Maßnahmen, die von den IT-Konzernen zum Schutz der Urheber*innen getroffen werden müssen, durch die Formel »reasonable and proportionate efforts« (die Maßnahmen sollen also angemessen und verhältnismäßig sein) relativiert. Es gibt keine Haftungsregelungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht. Noch dazu gelten viele Maßnahmen nicht für kleine und mittlere Unternehmen. 

Wir, Jürgen Scriba als Leiter der AG, sowie Dagmar Schwelle, Alexander Lechner (bff) und Marco Urban, arbeiten nun an einer deutlichen Antwort. Es gab zwischenzeitlich schon die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die wurde nur von wenigen wahrgenommen, die meisten Fragen kamen von uns und Romanautorin Nina George, die für das European Writers' Council spricht und ebenfalls in der Initiative Urheberrecht organisiert ist. 

90 Prozent der Deutschen verlangen klare KI-Kennzeichnung

»In vielen Medienunternehmen gelten KI-Tools mittlerweile als vermeintliches Wundermittel, um die Wirtschaftlichkeit wieder flott zu kriegen, um Redaktionen auf Effizienz zu trimmen und neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Bei den Zielgruppen von Verlagen, Fernsehsendern, Radiostationen und Digital-Publishern überwiegt dagegen die KI-Skepsis. So müssten sich aus den Erkenntnissen einer repräsentativen Studie der Landesmedienanstalten klare Spielregeln für KI-Journalismus ergeben. Was konkret gefordert wird.« (meedia.de, 12.12.2024):

Widerstand der US-IT-Unternehmen gegen Europäische Regulierung

Jakob von Lindern schreibt im (empfehlenswerten) KI-Newsletter von Zeit online, wie sich in den USA Widerstand gegen die KI -Regulierung der Europäischen Union formiert. 
Er zitiert Mark Zuckerberg: »Wir werden mit Präsident Trump zusammenarbeiten, um gegen Regierungen weltweit vorzugehen, die amerikanische Firmen verfolgen und immer mehr zensieren wollen.« Kleiner Hinweis: Diese Firmen sind auch an der Erarbeitung des »Code of Conduct« der EU beteiligt. 

Stellungnahme des Deutschen Kulturrats zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI

Der Deutsche Kulturrat hat – unter Beteiligung des Deutschen Fotorates – eine Stellungnahme zu Fragen des Urheberrechts in Bezug auf KI veröffentlicht:

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: »Im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz stellen sich sehr komplexe urheberrechtliche Fragen. Wenn wir keine sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Themenfeld schaffen, werden Urheberinnen und Urheber ebenso wie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft in eine existenzbedrohende Situation geraten. Die künftige Bundesregierung muss die Forderungen des Deutschen Kulturrates in Bezug auf die Nutzung von KI-erzeugten Inhalten unbedingt angemessen berücksichtigen und hier verlässliche gesetzliche Regelungen schaffen. Nur so kann Schaden vom Kulturbereich abgewendet werden.«

RECHT

Marc Zuckerberg erlaubt Training von Llama ohne Rücksicht auf Urheberrechte

Apropros Marc Zuckerberg: Er hat dem dem Team, das hinter den Llama-KI-Modellen des Unternehmens steht, offenbar grünes Licht gegeben, einen Datensatz mit raubkopierten E-Büchern und Artikeln für das Training zu verwenden. Also ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. 

»In neuen, nicht geschwärzten Dokumenten, die am späten Mittwoch beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht wurden, erzählen die Kläger in der Klage Kadrey gegen Meta, zu denen auch die Bestseller-Autoren Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates gehören, von Metas Zeugenaussagen Ende letzten Jahres, bei denen sich herausstellte, dass Zuckerberg Metas Verwendung eines Datensatzes namens LibGen für Llama-bezogene Schulungen genehmigt hatte.« (TechCrunch, 09.01.2024):

OpenAI und der Nutzungsvorbehalt

Im Mai 2024 kündigte OpenAI vollmundig an, dass Urheber*innen Ihren Nutzungsvorbehalt gegen KI-Training nicht nur mit robots.txt-Dateien auf der Website erklären könnten, sondern auch mit einem Media Manager von OpenAI.

Offenbar ist in der Praxis allerdings nicht viel passiert, so die Website TechCrunch.com.
So teilte ein freier Mitarbeiter, der die Arbeit mit dem Unternehmen koordiniert, TechCrunch im Dezember mit, dass das Tool in der Vergangenheit mit OpenAI diskutiert wurde, es aber in letzter Zeit keine Aktualisierungen gegeben habe.

Es gibt wohl schon jetzt die Möglichkeit eines Opt-Outs, aber das Formular für Bilder erfordert die Übermittlung einer Kopie jedes Bildes, das entfernt werden soll, zusammen mit einer Beschreibung - ein mühsamer Prozess, bei einer größeren Bilderanzahl nicht umsetzbar.
Der Media Manager wurde als komplette Überarbeitung – und Erweiterung – der heutigen Opt-out-Lösungen angepriesen. In der Ankündigung im Mai sagte OpenAI, dass der Media Manager »modernste Forschung im Bereich des maschinellen Lernens« nutzen würde, um Urheber*innen und Eigentümer*innen von Inhalten die Möglichkeit zu geben, »[OpenAI] mitzuteilen, was ihnen gehört«. OpenAI behauptete, dass bei der Entwicklung des Tools mit Regulierungsbehörden zusammen gearbeitet werde und dass man hoffe, dass der Media Manager »einen Standard in der gesamten KI-Branche setzen« werde.

Seitdem hat OpenAI hat den Media Manager nicht wieder öffentlich erwähnt.
Ein Sprecher teilte TechCrunch mit, dass sich das Tool im August noch in der Entwicklung befand, reagierte aber nicht auf eine weitere Anfrage Mitte Dezember.
TechCrunch zitiert auch Ed Newton-Rex, Gründer von Fairly Trained, einer gemeinnützigen Organisation, die KI-Firmen zertifiziert, die die Rechte der Urheber*innen respektieren. Er glaubt, dass der Media Manager die Verantwortung der Kontrolle des KI-Trainings unfairerweise auf die Urheber*innen verlagern würde. Wenn sie es nicht nutzen, könnten sie stillschweigend die Nutzung ihrer Werke genehmigen. »Die meisten Urheber werden nie etwas davon hören, geschweige denn es nutzen«, sagte er gegenüber TechCrunch. „Aber es wird trotzdem benutzt werden, um die massenhafte Ausbeutung von kreativen Werken gegen den Willen der Urheber zu verteidigen.“
Für uns Fotograf*innen bleibt also das Problem, dass wir gar nicht wissen, wo im Netz unsere Bilder gezeigt werden. Der Urheberrechtsanwalt Joshua Weigensberg sagt dazu: »Die Urheber und Urheberrechtsinhaber haben keine Kontrolle darüber, wo ihre Werke im Internet erscheinen, und wissen es oft nicht einmal. Selbst wenn ein Urheber jeder einzelnen KI-Plattform mitteilt, dass er aus dem Training aussteigt, können diese Unternehmen trotzdem mit Kopien seiner Werke trainieren, die auf Websites und Diensten Dritter verfügbar sind.«

Photobucket Nutzer*innen klagen gegen Nutzung ihrer Bilder für KI-Training

Nutzer*innen der Plattform Photobucket haben am Mittwoch eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Sie behaupten, das Unternehmen verkaufe ihre Fotos an Firmen für künstliche Intelligenz und Biometrie, um deren Programme zu trainieren. In der Klage wird argumentiert, dass viele Nutzer*innen nie zugestimmt haben, dass ihre Fotos auf diese Weise verwendet werden. 

Photobucket wurde als Plattform zum Speichern und Teilen von Fotos populär, lange bevor soziale Medien wie Twitter und Facebook das Hochladen von Bildern unterstützten. In zwei Jahrzehnten luden die Nutzer etwa 13 Milliarden Fotos hoch. Anfänglich war das Unternehmen auf Werbeeinnahmen angewiesen, bevor es zu Nutzungsgebühren überging. (Diyphotography.net, 13.12.2024)

KI und die DSGVO: EU-Datenschützer*innen einigen sich auf gemeinsame Linie

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) legt der Entwicklung und dem Einsatz von Modellen für Künstliche Intelligenz (KI) keine großen Steine in den Weg. Nach Einschätzung der Datenschützer*innen können sich Meta, Google, OpenAI & Co. prinzipiell auf ein »berechtigtes Interesse« als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Modelle berufen. Damit dürfte die DSGVO wohl in der Regel KI-Training nicht mehr verhindern. (heise.de, 18.12.2024):

TECHNIK

Was KI-Video so kann

Alberto Romero hat auf »The Algorithmus Bridge mal ein paar durchaus beeindruckende Beispiele dafür gesammelt, was KI bei der Generierung von Videos so kann.  Er schreibt auch: »Deepfakes verwischen die Realität, nicht durch Täuschung, sondern als virale Äußerungen (…) Wir haben die Fähigkeit gewonnen, Fantasie in Realität zu verwandeln. Wir haben die Fähigkeit verloren, sie voneinander zu unterscheiden.«. Und: »Mit der Beschleunigung des Fortschritts laufen wir Gefahr, mehr zu verlieren als zu gewinnen. »Traditionen, Sitten und Gebräuche ... gehen zu schnell verloren, so dass sich die älteren Generationen von den jungen abkoppeln. Ein überlegter Fortschritt ist unerlässlich, um nicht in der Geschwindigkeit zu ertrinken.« (The Algorithmus Bridge, 18.12.2024):

MARKT

Werbung und halluzinierende KI

Hier ein interessanter Artikel des ADZINE darüber, welche Probleme durch KI-Halluzinationen und die Flut an Desinformationen in der Werbewirtschaft entstehen.

»KI krempelt die Werbewelt um – meistens zum Vorteil: Der Mediaeinkauf wird präziser, Kampagnen personalisierter, Werbeanzeigen können automatisiert erstellt werden. Doch wie viele neue Technologien bringen auch KI Risiken mit sich. Für die Mediaqualität stellt generative KI eine ernsthafte Herausforderung dar. Die Branche sieht sich einer kaum kontrollierbaren Flut an Inhalten gegenüber, die innerhalb von Sekunden erstellt werden. Erschwert wird dies durch eine bemerkenswerte Eigenschaft der generativen KI: Sie kann halluzinieren. Was wie ein harmloser Tagtraum klingt, ist für die Werbewelt ein wachsendes Problem.« (Adzine.de, 17.12.2024):

PODCAST

KI-Update Deep-Dive: Urheberrecht im Zeitalter der generativen KI

Dies ist ein sehr guter Podcast zu der wichtigen Frage, ob KI-Training eigentlich unter die gesetzliche Regelung zum Text-Data-Mining (TDM) fällt. Diese Regelung legalisiert den Zugriff auf unsere Bilder durch Datensammler wie LAION e.V.. Stellt sich heraus, dass KI-Training rechtlich gesehen nicht unter TDM fällt, würde das eine Menge ändern. Unsere Position als Urheber*in würde sich schlagartig verbessern.

Im Podcast wird Tim W. Dornis interviewt. Er ist einer der beiden Experten, die für die Initiative Urheberrecht die Tandem-Studie »Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle – Technologische und juristische Grundlagen« erstellt und erklärt das hier noch einmal sehr verständlich. Unbedingt anhören.

LESETIPP

IU MAGAZIN - »Kunst und KI«

Das neue virtuelle Magazin der Initiative Urheberrecht ist erschienen. Es beschäftigt sich mit dem Thema »Kunst und KI«. »Künstliche Intelligenz ist für die Bildende Kunst chancenreich, für künstlerisch tätige Menschen aber auch existenzbedrohend. Das IU Mag #9 zeigt zwei wegweisende Studien und spannende O-Töne aus der Branche.«

KI tot in fünf Jahren

Daten-Wissenschaftler Erik Gahner Larsen prophezeit in seinem Blog den Tod von KI in fünf Jahren. Leider nicht so, wie ich es gerne hätte, z.B. weil sie wegen Futtermangel eingeht oder wegen Training mit KI-generierten Werken verrückt wird. Er meint mit seiner Aussage eher, dass KI in fünf Jahren so sehr Bestandteil unseres Lebens sein wird, dass wir gar nicht mehr von KI sprechen. Larsen erinnert sich um den ganzen Big Teich Hype vor fünf Jahren und schreibt: »Es ist nicht so, dass wir nicht mehr über Big Data sprechen, weil es irrelevant ist. Im Gegenteil, wir sprechen nicht mehr darüber, weil es allgegenwärtig geworden ist.«

Schade, aber um so wichtiger, dass wir schnell klären, wie unser Umgang mit KI in Bezug auf die Nutzung unserer Bilder für KI-Training und auch unsere Nutzung von KI bei der Bildbearbeitung in Bezug auf die Frage der Authentizität aussehen soll.

AUCH DAS NOCH

KI-Fake-Video-Ansprache mit Friedrich Merz 

Was machbar ist, wird erfahrungsgemäß auch gemacht. Auch wenn es moralisch fragwürdig ist. So war es natürlich nur eine Frage der Zeit, bis KI-generierte Videos auch im Wahlkampf verwendet würden. Im Fall des Videos das die Initiative #frauengegenmerz generiert hat, ist das zwar klar gekennzeichnet, aber damit ist der Anfang gemacht. Weitere KI-Fake-Videos werden folgen und nicht alle werden auch so gut sichtbar gekennzeichnet sein. Generell stellt sich für die Menschen damit immer mehr die Frage: Was ist wahr und was ist falsch und wie kann man es unterschieden?

Film über Putin mit KI-Putin

»Dank KI: Film über Putins Leben benutzt Gesicht des russischen Präsidenten - In mehreren Ländern lief am Donnerstag (09.01.2025) ein Spielfilm über das Leben des russischen Präsidenten an, in dem Putins echtes Gesicht dank KI-Technik zu sehen ist.« So schreibt heise.de (09.01.2025). Das ganze ist eher skurril und relativ weit weg von einer Doku. Der Trailer ist auch auf heise.de verlinkt. Vielleicht gibt es sowas ja auch bald von Elon Musk und Mark Zuckerberg. (Heise.de, 09.01.2025):

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