Das war uns ja schon klar, aber hier ist es nochmal schwarz auf weiß. Der Text bezieht sich nicht direkt auf Urheberrechte, aber dort sieht es natürlich genau so aus.
Der Artikel »Bias baked in« des Corporate Europe Observatory (CEO) deckt auf, dass große Technologiekonzerne den Prozess der Standardsetzung für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union dominieren.
Der Bericht hebt hervor, dass die Standardisierungsarbeit vorwiegend von privaten Organisationen wie der Europäischen Normungsorganisation (CEN) und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) durchgeführt wird. Diese Gremien sind jedoch stark von Vertreter*innen großer Technologieunternehmen wie Amazon, Google, Huawei, Microsoft, IBM und Oracle dominiert. Solche Unternehmen gestalten aktiv die technischen Standards, die später in EU-Verordnungen rechtlich bindend werden.
Gefordert wird mehr Transparenz und eine stärkere Einbindung von unabhängigen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in den Standardisierungsprozess. Es wird betont, dass die demokratische Kontrolle über die Entwicklung von KI-Standards entscheidend ist, um sicherzustellen, dass diese den Interessen der gesamten Gesellschaft dienen und nicht nur den wirtschaftlichen Zielen großer Konzerne.
Dem kann man sich natürlich nur anschließen, da wir ja genau das zu spüren bekommen, wenn unsere Forderungen nicht gehört werden.
Man kann das kaum alles lesen, aber der letzte Absatz bezieht sich direkt auf den »Code of Practice« (DeepL-Übersetzung):
»Big Tech Taktik 5: der Verhaltenskodex (Code of Practice)
Während der Verhandlungen über das KI-Gesetz stand die allgemeine KI im Mittelpunkt der Lobbyarbeit von Big Tech. Dies sind die Modelle, einschließlich großer Sprachmodelle und generativer KI-Modelle wie ChatGPT, die zu den wichtigsten KI-Systemen gehören, die von Big-Tech-Unternehmen hergestellt werden. Diese allgemeinen KI-Systeme werden von anderen Unternehmen verwendet oder in eine Vielzahl von Anwendungen integriert. Ihre Hersteller, in der Regel Silicon-Valley-Giganten, wollten, dass die Vorschriften nicht für den Urheber der Technologie gelten, sondern nur für die Unternehmen, die sie auf verschiedene Weise einsetzen.
Anstatt sich auf Normen zu stützen, um KI für allgemeine Zwecke zu regulieren, sieht das Gesetz vor, dass die Regeln für diese großen KI-Modelle durch einen »Code of Practice« festgelegt werden. Die Ausarbeitung des Verhaltenskodexes erfolgt in einem ebenso wenn nicht gar in einem noch industriefreundlicheren Umfeld wie der Normungsprozess.
Das AI-Office der EU hat die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke sowie die zuständigen nationalen Behörden eingeladen, sich an der Ausarbeitung dieses Kodexes zu beteiligen. Andere Interessengruppen hätten lediglich eine unterstützende Funktion.
»Es ist eine Notlösung. Es handelt sich um 'Standards light'«, so der am Standardisierungsprozess beteiligte gemeinnützige Experte gegenüber Corporate Europe Observatory. »Er ist freiwillig, unternehmensgesteuert und wird die Kriterien für systemische Risiken und hochwirksame Fähigkeiten konkretisieren.«
Der Verhaltenskodex wird auch Regeln für das Urheberrecht, die Veröffentlichung der für die KI verwendeten Trainingsdaten und die Meldung von Vorfällen enthalten.
Seit der Ankündigung hat sich die Zivilgesellschaft zu Wort gemeldet. Die Kommission meldete, sie habe 430 Beiträge zum Verhaltenskodex erhalten, und fast 1.000 Organisationen und Einzelpersonen hätten ihr Interesse an dem Prozess bekundet.
Die EU veröffentlichte auch eine Liste der Vorsitzenden für die Entwicklung des Verhaltenskodexes, zu denen »einer der Paten der KI«, Yoshua Bengio, die ehemalige Europaabgeordnete Marietje Schaake und verschiedene Wissenschaftler gehören.«
Zitat Ende.
Na da sind wir ja in einem netten Haifischbecken unterwegs … hier ist der original Artikel, lest aber besser die folgende Stellungnahme von Matthias Hornschuh. |