Verzögerungen bei der Umsetzung des AI Acts
Politico berichtet, dass die Europäische Kommission Bereitschaft signalisiert, Teile des wegweisenden AI Acts zu verschieben. Insbesondere sollen freiwillige Vorgaben im geplanten »Code of Practice« für General‑Purpose‑AI‑Modelle – darunter ChatGPT, Gemini und Llama – eventuell später umgesetzt werden, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Zur Erinnerung: Der »Code of Practice« ist das Werk, an dem wir im Fotorat und mit der Initiative Urheberrecht sehr fleißig, aber nach unserem Gefühl nicht sehr wirkungsvoll, mitgearbeitet haben. Dennoch vielleicht war unser Kampf doch nicht ganz ohne Effekt. Es geht auch offenbar darum, die bürokratischen Hürden für die KI-Unternehmen nicht zu hoch ausfallen zu lassen. Henna Virkkunen, zuständige Vize‑Kommissionspräsidentin, hob hervor, dass künftig weniger Meldepflichten gelten sollen, damit der Code nicht zu bürokratisch ausfalle. Ziel sei es, Innovation zu fördern, statt Unternehmen zu überlasten. Trotz des Entgegenkommens betonten Kommissionsvertreter, dass die Grundprinzipien des AI Acts – etwa Sicherheit, Transparenz und die Kontrolle hochriskanter Systeme – uneingeschränkt Gültigkeit behalten. Der Code werde lediglich als praktische Anleitung ergänzt.
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