Biegt der KI-Omnibus falsch ab?
Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 den ersten Entwurf für den sog. Digital-Omnibus (Digital-Paket) vorgestellt, mit dem sie eine Menge (ein ganzer Bus voll) Änderungen am bestehenden AI Act (und an verwandten Digitalgesetzen) vorschlägt. Ziel ist, die Umsetzung zu vereinfachen, Fristen anzupassen und Bürokratie-Hürden für Unternehmen zu senken – mit anderen Worten, es in erster Linie der KI-Industrie deutlich leichter zu machen. Befürworter (Kommission, Teile der Wirtschaft) sehen darin eine notwendige Entbürokratisierung, damit EU-Unternehmen wettbewerbsfähiger werden. Kritiker (darunter auch Teile des Parlaments und Akteure der Zivilgesellschaft) warnen, der Omnibus unterminiere fundamentale Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards und stelle einen Rückschritt dar.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Kommission hier dem Druck der US-Regierung nachgibt, die Strafzölle angedroht hat, wenn zu viel reguliert würde.
Die Änderungen zielen nicht offen auf das Urheberrecht – aber auf dessen Durchsetzbarkeit:
Transparenzpflichten zum Training werden abgeschwächt / verzögert. Der AI Act enthält eigentlich Pflichten, Trainingsdaten zusammenfassend offenzulegen und Copyright-Policies zu dokumentieren.
Der Omnibus-Ansatz will aber die Fristen strecken, die Detailtiefe reduzieren und Verweise auf »spätere Standards« verschieben.
Damit wird es für Urheberinnen und Rechteinhaberinnen auch weiterhin schwer bleiben zu prüfen, ob ihre Werke genutzt wurden.
»Praktikabilität« wird über Rechteklarheit gestellt. In Omnibus-Papieren und Begleitkommunikation wird immer wieder gefordert, dass KI-Training »realistisch durchführbar« sein müsse und eine vollständige Rechte Erklärung sei »faktisch unmöglich«. Das ist politisch brisant, weil genau dieses Argument immer von Plattformen benutzt wurde, um ohne Lizenzen zu trainieren.
Damit ergibt sich die Gefahr einer faktischen Aushöhlung des Opt-outs, weil Trainingsdaten nicht transparent sind, Opt-outs schwer nachweisbar bleiben, die Durchsetzung teuer und unklar ist.
So wird die (ohnehin nicht ideale) Opt-out-Option beibehalten, aber praktisch noch weiter entwertet.
Für die Kreativen heißt das: KI-Modelle könnten weiterhin auf großen Bild- und Textkorpora beruhen,
ohne individuelle Lizenz und ohne effektive Kontrolle. Die Durchsetzung von Rechten bleibt technisch schwierig und wirtschaftlich unattraktiv für Einzelurheber.
Das ewige Mantra der KI-Industrie, dass zu harte Regeln die Innovationsfähigkeit gefährden, hat also einmal mehr Gehör gefunden als unsere Forderung, dass KI-Training nur mit Zustimmung der Rechteinhaber*innen und dann gegen angemessene Honorierung stattfinden darf.
Dabei sollte eigentlich klar sein, dass mit diesen Erleichterungen eher US-amerikanische und chinesische Big-Tech-Konzerne gefördert werden als europäische KI-Unternehmen.
Oder um noch eine Schippe draufzulegen: Wenn Urheber- und Bürgerrechte gegen Wirtschaftszölle verhandelt werden, dann ist die europäische, liberale Demokratie in Gefahr.
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