Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.

KI Newsletter # 19

Liebe FREELENS-Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen, Leserinnen und Leser,

hier kommt der letzte KI-Newsletter des Jahres. Es bleibt weiter spannend, was die politischen Entwicklungen angeht: zum einen will die Europäische Kommission es den KI-Unternehmen (noch) leichter machen, zum anderen geht sie aber auch gegen Big-Tech-Unternehmen aus den USA vor. 
Ich würde Euch den Podcast von Marina Weisband empfehlen, sie hat mir wirklich aus dem Herzen gesprochen. Vielleicht habe ich ja Zeit (und Lust) www.gretchen-ai.com auszuprobieren.

Viel Spaß beim Lesen oder Hören und schöne Feiertage

Marco Urban


Wenn ihr Anregungen und Wünsche zu den Newslettern habt, lasst es uns gerne wissen: post@freelens.com

Politik

Biegt der KI-Omnibus falsch ab?

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 den ersten Entwurf für den sog. Digital-Omnibus (Digital-Paket) vorgestellt, mit dem sie eine Menge (ein ganzer Bus voll) Änderungen am bestehenden AI Act (und an verwandten Digitalgesetzen) vorschlägt. Ziel ist, die Umsetzung zu vereinfachen, Fristen anzupassen und Bürokratie-Hürden für Unternehmen zu senken – mit anderen Worten, es in erster Linie der KI-Industrie deutlich leichter zu machen.
Befürworter (Kommission, Teile der Wirtschaft) sehen darin eine notwendige Entbürokratisierung, damit EU-Unternehmen wettbewerbsfähiger werden. Kritiker (darunter auch Teile des Parlaments und Akteure der Zivilgesellschaft) warnen, der Omnibus unterminiere fundamentale Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards und stelle einen Rückschritt dar.
 Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Kommission hier dem Druck der US-Regierung nachgibt, die Strafzölle angedroht hat, wenn zu viel reguliert würde.

Die Änderungen zielen nicht offen auf das Urheberrecht – aber auf dessen Durchsetzbarkeit:

Transparenzpflichten zum Training werden abgeschwächt / verzögert. Der AI Act enthält eigentlich Pflichten, Trainingsdaten zusammenfassend offenzulegen und Copyright-Policies zu dokumentieren. 
Der Omnibus-Ansatz will aber die Fristen strecken, die Detailtiefe reduzieren und Verweise auf »spätere Standards« verschieben. 
Damit wird es für Urheberinnen und Rechteinhaberinnen auch weiterhin schwer bleiben zu prüfen, ob ihre Werke genutzt wurden.

»Praktikabilität« wird über Rechteklarheit gestellt. In Omnibus-Papieren und Begleitkommunikation wird immer wieder gefordert, dass KI-Training »realistisch durchführbar« sein müsse und eine vollständige Rechte Erklärung sei »faktisch unmöglich«. Das ist politisch brisant, weil genau dieses Argument immer von Plattformen benutzt wurde, um ohne Lizenzen zu trainieren.

Damit ergibt sich die Gefahr einer faktischen Aushöhlung des Opt-outs, weil Trainingsdaten nicht transparent sind, Opt-outs schwer nachweisbar bleiben, die Durchsetzung teuer und unklar ist.
 So wird die (ohnehin nicht ideale) Opt-out-Option beibehalten, aber praktisch noch weiter entwertet. 
Für die Kreativen heißt das: KI-Modelle könnten weiterhin auf großen Bild- und Textkorpora beruhen,
 ohne individuelle Lizenz und ohne effektive Kontrolle. Die Durchsetzung von Rechten bleibt technisch schwierig und wirtschaftlich unattraktiv für Einzelurheber.

Das ewige Mantra der KI-Industrie, dass zu harte Regeln die Innovationsfähigkeit gefährden, hat also einmal mehr Gehör gefunden als unsere Forderung, dass KI-Training nur mit Zustimmung der Rechteinhaber*innen und dann gegen angemessene Honorierung stattfinden darf. 
Dabei sollte eigentlich klar sein, dass mit diesen Erleichterungen eher US-amerikanische und chinesische Big-Tech-Konzerne gefördert werden als europäische KI-Unternehmen.
 Oder um noch eine Schippe draufzulegen: Wenn Urheber- und Bürgerrechte gegen Wirtschaftszölle verhandelt werden, dann ist die europäische, liberale Demokratie in Gefahr.

Angela Merkel erwartet »Schlacht« mit USA über KI-Regulierung

Altbundeskanzlerin Angela Merkel, die einst vom Internet als Neuland sprach, warnt indes davor, die KI-Regulierung abzuschwächen. Bei einer Veranstaltung des Magazins »Stern« in Berlin sagte Merkel: »Das wird die nächste große Schlacht mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Frage, ob wir digitale Medien regulieren können oder nicht.«

Was macht eigentlich Donald Trump?

Präsident Trump unterzeichnete eine weitere Executive Order die verhindern soll, dass US-Bundesstaaten eigene KI-Gesetze erlassen. Damit will er – ganz im Sinne der KI-Unternehmen, erreichen, dass KI-Entwickler nur das Bundesgesetz einhalten müssen, das der KI-Beauftragte des Weißen Hauses, David Sacks, gemeinsam mit Unterstützern im Kongress ausarbeiten will. Trumps Maßnahme hat, so Graham Lovelace auf Substack, allerdings eine parteiübergreifende Gegenreaktion ausgelöst und droht, seine republikanische MAGA-Basis zu spalten. 
Lovelace zitiert Ron de Santis, Republikaner und Gouverneur von Florida: »Ich bezweifle, dass der Kongress die Stimmen hat, um dies zu verabschieden, da es in der Öffentlichkeit so unbeliebt ist.« DeSantis, schlug eine KI- »Bill of Rights« für die Bürger Floridas vor, die »Datenschutz, elterliche Kontrolle, Verbraucherschutz und Beschränkungen für die Verwendung des Namens, des Bildes oder der Ähnlichkeit einer Person durch KI ohne deren Zustimmung« gewährleisten soll. Mehrere prominente Mitglieder von Trumps MAGA-Basis haben gefordert, die großen Tech-Unternehmen unter Kontrolle zu bringen, und lehnen Bestrebungen ab, die Rechte der Bundesstaaten in Bezug auf KI einzuschränken.
Zu ihnen gehört Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon, der am Mittwoch in seinem Podcast »War Room« sagte, es mache keinen Sinn, »keinerlei Kontrolle über die Frontier Labs« zu haben. »Es gibt mehr Vorschriften für die Eröffnung eines Nagelstudios auf dem Capitol Hill als für die Frontier Labs. Wir haben keine Ahnung, was sie dort tun«, fügte er hinzu.

Kalifornien erlässt Gesetz zur Offenlegung digital veränderter Immobilienfotos

Derweil geht Kalifornien den Weg recht strenger Regulierung bei der Frage der Authentizität: 
Der US-Bundesstaat hat ein Gesetz beschlossen, das Immobilienverkäufer verpflichtet, digital bearbeitete Fotos in Verkaufsanzeigen klar als solche zu kennzeichnen. Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnete Assembly Bill 723 (AB 723), die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.  
Danach müssen lizenzierte Immobilienverkäufer oder -makler bei digital veränderten Bildern in der Werbung deutlich darauf hinweisen, dass das Bild bearbeitet wurde. Zudem ist ein Link oder QR-Code bereitzustellen, über den das Originalbild ohne Bearbeitung öffentlich zugänglich ist. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar am Bild oder direkt daneben angebracht sein.  
Als »digital verändert« gelten Bilder, die Elemente hinzugefügt, entfernt oder verändert haben – etwa Möbel, Farben, Landschaften oder Gebäudeteile. Routine-Korrekturen von Licht, Farbe oder Zuschnitt bleiben ausgenommen.  
Die neue Regel ergänzt bestehende Vorschriften gegen irreführende Werbung im Immobilienmarkt. Verstöße können als Strafdelikt geahndet werden. Befürworter sehen in dem Gesetz einen Verbraucherschutz, der Käufer sensibilisieren soll, die Authentizität von Inseraten kritisch zu prüfen. Maklerverbände halten das Gesetz – wenig erstaunlich - für überflüssig und belastend.
Ich finde das hochinteressant, weil es beispielhaft für viele andere Bereiche sein könnte, z.B. Vorher-Nachher-Bilder bei Schönheits-OPs oder natürlich auch redaktionelle Verwendungen.

ARD und Verleger fordern Regulierung von Tech-Riesen und KI

Die ARD und das »Bündnis Zukunft Presse«, bestehend aus den Verlegerverbänden BDZV und MVFP, fordern indes den Schutz von Medienvielfalt und die Regulierung von »Tech-Monopolen«.
Florian Hager, ARD-Vorsitzender und hr-Intendant, sagt: »Wir erleben gerade eine Erschütterung gewachsener medialer Strukturen: Demokratien werden weltweit politisch angegriffen, KI-Agenten torpedieren Ausgewogenheit, Tech-Konzerne bestimmen in ihren Monopolen den Blick der Menschen auf die Welt. Wir fordern deshalb eine klare Regulierung als Schutz vor Desinformation und eine Stärkung unserer digitalen und publizistischen Souveränität.«

EU-Kommission verhängt 120-Millionen-Euro-Strafe gegen X

Das hat tatsächlich nicht unmittelbar mit KI zu tun (es geht um Verstöße gegen den Digital Services Act), ist aber interessant, weil die EU-Kommission offenbar schon bereit ist, gegen Big-Tech-Konzerne vorzugehen.
»Die Entscheidung gegen X betrifft grundsätzlich die fehlende Transparenz der Plattform. Konkret bemängelt die Kommission dreierlei: Erstens stellten die blauen Haken ein täuschendes Design dar, weil sie den Eindruck erwecken würden, dass die so gekennzeichneten Accounts verifiziert seien. Tatsächlich aber können Nutzende die Haken seit einigen Jahren kaufen. Zweitens stellt X nur eine unzureichend funktionierende Datenbank für Anzeigen nach DSA-Kriterien bereit. Der dritte Kritikpunkt bezieht sich auf den Datenzugang für Forschende. Das von X bereitgestellte System, über das Wissenschaftler*innen an Nutzungsdaten gelangen sollen, sei nicht DSA-konform.« 

Recht & Unrecht

EU leitet Ermittlungen gegen Google wegen KI-Datennutzung ein

Die Europäische Kommission hat ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen den US-Technologiekonzern Google gestartet. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Google Inhalte Dritter zur Entwicklung und Bereitstellung seiner KI-Funktionen nutzt, ohne diese angemessen zu bezahlen oder eine Ablehnung zu ermöglichen.  
Die Untersuchung richtet sich insbesondere gegen die KI-Übersicht in der Google-Suche sowie den neuen KI-Modus, der Antworten im Chat-Format liefert. Beide Funktionen basieren auf Daten aus frei zugänglichen Online-Quellen, darunter auch Inhalte von Nachrichtenseiten und YouTube-Videos, deren Urheber laut Brüssel nicht fair kompensiert würden.  
Kommissions-Vizepräsidentin Teresa Ribera betonte, dass Innovation im KI-Bereich nicht auf Kosten offener Informationszugänge, vielfältiger Medien und fairer Wettbewerbsbedingungen gehen dürfte.

Kneschke vs. LAION: Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung zurück

Keine Unterstützung beim Kampf um die Urheberrechte gibt es von Oberlandesgericht Hamburg bei dem Rechtsstreit Robert Kneschke vs. LAION. Die Berufung von – soweit bekannt – hauptsächlich aus zwei Gründen zurückgewiesen: 

1. »Der auf der Webseite der Bildagentur zum Zeitpunkt des Downloads der Fotografie vorhandene Nutzungsvorbehalt habe vorliegend aber nicht die gesetzlich vorgesehene Form (Maschinenlesbarkeit) aufgewiesen (§ 44b Abs. 3 S. 2 UrhG), so dass die streitgegenständliche Vervielfältigung zulässig gewesen sei.«

Schon die Vorinstanz hat aber schon darauf hingewiesen, dass der Hinweis durchaus maschinenlesbar sein müsste, da KI ja offenbar in der Lage ist, auch normalen Text zu analysieren und zu interpretieren. Davon abgesehen ist bis heute nicht geregelt, welche Voraussetzungen ein Hinweis erfüllen muss um als »maschinenlesbar« zu gelten. 

2. »Der Senat hat zudem ausgeführt, dass das Landgericht im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen sei, dass die streitgegenständliche Nutzung der Fotografie auch deswegen gerechtfertigt gewesen sei, weil sie für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erfolgt sei (Schrankenregelung des § 60d UrhG).« und später »Auch der Umstand, dass ebenso kommerzielle Anbieter den Datensatz nutzen könnten, führe zu keinem anderen Ergebnis, da es insofern an einem bestimmenden Einfluss eines privaten Unternehmens auf die Forschungseinrichtung fehle (§ 60d Abs. 2 S. 3 UrhG).«

Es ist unbestritten, dass der Katalog von LAION von vielen großen kommerziellen KI-Modellen übernommen wurde. Wenn es für § 60d UrhG ausreicht, dass die Werke AUCH wissenschaftlich genutzt werden, dann gute Nacht mein Kind.
Beide Begründungen lassen mich fassungslos zurück.
Vielleicht war LAION nicht der ideale Klagegegner, weil eben in erster Linie nur ein Link-Sammler. Aber hier wird das Problem der »Arbeitsteilung« deutlich. LAION sammelt Links unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit, andere - und deren Vertreter sind ja auch im LAION-Beirat, verwerten diese Daten kommerziell.
Der Gesetzgeber ist unbedingt gefordert, hier zu präziseren Regeln zu kommen um die Urheber*innen zu schützen.

OpenAI muss Millionen KI-Chats offenlegen

Der Spiegel meldet, dass OpenAI Chats von ChatGPT offenlegen muss, die kompletten Passagen aus Artikeln der »New York Times« verwendeten. OpenAI wurde von der New Yorker Richterin Ona Wang angewiesen, 20 Millionen Protokolle innerhalb von sieben Tagen nach deren Anonymisierung vorzulegen.
Frank Pine, Chefredakteur der an der Klage beteiligten MediaNews Group von Alden Global Capital, erklärte, die Führung von OpenAI habe »halluziniert, als sie dachte, sie käme damit durch, Beweise dafür zurückzuhalten, dass ihr Geschäftsmodell auf dem Diebstahl der Arbeit von hart arbeitenden Journalisten beruht«.

Warheit oder Lüge

Kreative als Täter bei »Klauen« von Bildsprache

Christoph Künne schreibt auf Docma unter der Überschrift »Zwischen Remix und Raub: Kreative im Spannungsfeld des digitalen Urheberrechts« darüber, dass immer mehr visuelle KI-Werke auf der Arbeit von lebenden Künstlern beruhen, indem deren Namen als Prompts eingegeben werden.
Er vermutet: »Wir sind also nicht nur Opfer, sondern oft auch Täter in einem System, dessen Regeln wir gerade erst zu verstehen beginnen.«
Weiter kritisiert Künne das klassische Urheberrecht als ungeeignet für das KI-Zeitalter: Es lasse sich nicht praktikabel auf die Millionen Einflüsse anwenden, die in ein KI-Modell einfließen, und Verwertungsgesellschaften seien zu schwerfällig, um solche komplexen Wertbeiträge fair abzubilden.
Als Lösung schlägt er ein »Dynamisches Attributionsnetzwerk« vor. Dieses System soll auf neuronalen Fingerabdrücken basieren, die transparent dokumentieren, wie stark einzelne Werke das Ergebnis eines KI-Modells prägen. Urheber*innen könnten über ein Dashboard verfolgen, wie ihre Werke genutzt werden, und erhielten eine dynamische Mikrovergütung entsprechend dem Einfluss ihrer Arbeiten.
Abschließend plädiert der Artikel für einen Mentalitätswechsel in der Kreativbranche: weg von defensiver Ablehnung, hin zur aktiven Mitgestaltung neuer Spielregeln, die die Leistungen menschlicher Kreativer im digitalen Raum anerkennen und honorieren.
Ich habe Zweifel, ob das »Dynamische Attributionsnetzwerk« funktionieren kann. Immerhin sind gerade bei Fotografien meist die Werke der ursprünglichen Künstler kaum erkenn- oder identifizierbar. Es geht meist tatsächlich um die Verwendung von Stilen und weniger um die Kreation sehr ähnlicher Bilder – anders als möglicherweise in der Musik (siehe nächster Artikel). Möglich wäre aber eine Lizenzierung des Outputs bei der Verwendung von Künstlernamen als Prompts. Aber hier müsste es den Ersteller*innen der Ursprungswerke möglich sein, die Verwendung ihrer Namen als Prompts abzulehnen.

Band verlässt Spotify und wird durch KI-Version ersetzt

Futurism berichtet, dass die Songs der australischen Rockband King Gizzard & the Lizard Wizard durch KI-Kopien ersetzt wurden, nachdem sie Spotify im Sommer aufgrund von Investitionen des CEO Daniel Ek in die KI-Rüstungsfirma Helsing verlassen hatte.
Eine Fake-Band namens King Lizard Wizard war mit Songs der echten Band zumindest kurzfristig durchaus erfolgreich. Die Songs waren KI-generierte Kopien mit den Originaltiteln. Aufmerksame Reddit-Nutzer entdeckten die Plagiate, und Proteste von Fans führten zur Löschung der Fake-Band durch Spotify.
T3n schreibt zu dem Fall, dass KI-generierte Fake-Songs ein riesiges Problem für den Streaming-Anbieter sind. Im September 2025 hatte Spotify erklärt, in den vergangenen zwölf Monaten 75 Millionen solcher »Spam-Tracks« entfernt zu haben.

Country-Rapper Brown wehrt sich gegen Diebstahl seines Sounds

Und noch eine Meldung zur KI in der Musik: Nachdem ein KI-generierter Song »Walk My Walk« mit einer Stimme, die seiner eigenen entspricht, viral gegangen war, beschloss der Country-Sänger Blanco Brown, seine eigene Version von »Walk My Walk« zu veröffentlichen. Er spricht bei Billboard NEWS darüber, warum er sich für die Veröffentlichung seiner Version des Songs entschieden hat, wer seiner Meinung nach hinter der Entstehung des KI-generierten Songs steckt und wo er die ethische Grenze in Bezug auf KI zieht.

Podcast

KI-Podcast des Deutschen Fotorates

Der jüngste KI-Podcast des Fotorates ist online: Dr. Jürgen Scriba, Leiter der Arbeitsgruppe »Technischer Fortschritt« / Deutscher Fotorat, und Boris Eldagsen (Mitglied der Arbeitsgruppe) unterhalten sich über aktuelle Auswirkungen von KI auf Fotografie.

In dieser Ausgabe berichten sie von einer massiven Beschleunigung der generativen KI: Drei Jahre nach ChatGPT ist der Markt fragmentierter und professioneller geworden.
Im Bildbereich setzt sich das chinesische Modell Seedream 4.5 gegen Googles Nano Banana Pro durch, vor allem durch höhere Prompt-Treue und bessere Eignung für professionelle Workflows, während Detailverliebtheit allein nicht mehr reicht. Mit Flux 2 und Z-Image versuchen zwei Open-Source-Modelle dazu aufzuschließen.
 Bei Video-KI eskaliert der Wettbewerb mit neuen Editing-, Audio- und Cameo-Funktionen, wobei Google (Veo) aktuell vorne liegt, die chinesischen Modelle von Kling (O1 und 2.6) aber mit weniger Zensur aufholen. Runway veröffentlichte Gen 4.5.
Parallel verschieben sich die Grundfragen: Urheberrecht, Regulierung, journalistisches Vertrauen und kulturelles Erbe werden zur eigentlichen Frontlinie – nicht die nächste Modellversion.

Marina Weisband: Wie schützen wir die Demokratie vor Tech Bros und KI?

Ein weiterer Podcast, den ich Euch ans Ohr legen möchte, ist die aktuelle Ausgabe von »Wind und Wurzeln« mit Marina Weisband. Beim Hören dachte ich die ganze Zeit: »Richtig, richtig, Chatbots und KI begegnen uns überall.
Sie kannibalisieren Kunst, Musik und Journalismus. Die Gewinne landen bei sehr wenigen Technologie-Unternehmen.
Auf diese Weise ist KI eine Umverteilungsmaschine von unten nach oben. Was können wir tun?«
Darüber spricht Marina mit Kyle Chayka, Redakteur beim New Yorker; mit Aya Jaff, Unternehmerin und Autorin von Broligarchie; und mit Dirk Walbrühl, Autor für Digitalisierung bei Perspective Daily.

Technik

IPTC mit neuen Feld für KI Nutzung

Die IPTC Photo Metadata Working Group hat in der Version 2025.1 des IPTC Photo Metadata Standard neue Wertefelder für KI-generierte Inhalte veröffentlicht.

AI System Used / Verwendetes KI-System
Definition: Die KI-Engine und/oder der Modellname, die zur Erzeugung dieses Bildes verwendet wurden. Zum Beispiel ChatGPT DALL-E, Google Gemini, ChatGPT

AI System Version Used / Verwendete KI-Systemversion
Definition: Die Version des KI-Systems, die zur Erzeugung dieses Bildes verwendet wurde, sofern bekannt.

AI Prompt Information / KI Prompt Information 
Definition: Die Informationen, die dem generativen KI-Dienst als Prompts gegeben wurden, um dieses Bild zu erstellen.

AI Prompt Writer Name / Name des Verfassers der Prompts
Definition: Name der Person, die die zur Generierung dieses Bildes verwendete Prompts verfasst hat. Diese Person sollte, so IPTC, nicht als Urheber des Bildes angesehen werden.

Es ist sicher sinnvoll, diese Felder zu verwenden – wenn sie von den Softwareherstellern angeboten werden.

Markt

Getty-Shutterstock-Fusion zeigt Krise der visuellen Medien auf

Ein Gastbeitrag von Paul Melcher in kaptu.co analysiert die geplante Fusion von Getty Images und Shutterstock nicht nur als gewöhnlichen wirtschaftlichen Zusammenschluss, sondern als Reaktion auf die ökonomische Erschütterung durch generative KI.  
Die britische Wettbewerbsbehörde (CMA) befürchtet für die eine Wettbewerbsverschlechterung im Markt für lizenzierte Bilder.  
Melcher beschreibt in seinem Bericht, dass traditionelle Lizenzumsätze im Stock-Image-Geschäft rückläufig sind, während KI-Modelle zunehmend als Konkurrenz auftreten. Getty und Shutterstock wollen durch den Zusammenschluss Kompetenz und Reichweite bündeln, um im Wettbewerb mit Tech-Giganten bestehen zu können.  
Während Flickr-Zahlen zeigen, dass der klassische Stock-Foto-Markt zwischen 3,4 und 5,1 Mrd. USD liegt, sei die relevante Frage nicht Marktanteil, sondern Kontrolle über verifizierbare visuelle »Realität« – also über authentische, belegbare Bilder, die Ereignisse wirklich dokumentieren.  
Die strategische Ausrichtung der beiden Unternehmen unterscheidet sich: Shutterstock monetarisiert seine Bildarchive durch Lizenzen an KI-Trainingsmodelle, während Getty sich als Verifizierer echter Bilder positioniert und Partnerschaften schließt, die Authentizität in KI-Such- und Entdeckungsdiensten betonen.  
Gleichzeitig betonen Kritiker, dass die Nachfrage nach authentischen Bildern sinkt, weil Medienunternehmen schrumpfen und Budgets für echte Fotojournalismus-Berichterstattung fehlen – eine Dynamik, die die Grundlagen professioneller visueller Dokumentation gefährdet.  
Der Beitrag argumentiert, dass marktweite Strukturschwächen – etwa der Mangel an Finanzierung für Provenance-Infrastruktur (Nachweis und Herkunft von Bildern) – dazu führen könnten, dass plattformeigene Technologien von größeren Tech-Firmen die Rolle als Garant für Echtheit übernehmen, bevor traditionelle Agenturen solche Systeme etabliert haben.  

Abschließend wird betont, dass die Fusion nur ein Symptom eines umfassenderen Problems sei: einer Informationsökonomie, die Quantität über Qualität und Geschwindigkeit über Wahrhaftigkeit stellt, was langfristig echte visuelle Wahrheit weniger zugänglich macht.

Disney schließt Vertrag mit OpenAI ab 

Disney hat eine KI-Lizenzvereinbarungen über drei Jahre mit OpenAI abgeschlossen.
Nutzer*innen von Sora können also zukünftig Clips von sich mit Disney-Figuren erstellen - von Micky Maus über Darth Vader und der Eiskönigin bis zu Iron Man. Disney investiert im Zuge des Deals eine Milliarde US-Dollar - umgerechnet 860 Millionen Euro - in Open AI und sichert sich Optionen auf weitere Anteile.
Gleichzeitig verschickte Disney eine Unterlassungserklärung an Google, da Google Urheberrechte in »massivem Ausmaß« verletze.

Auch das noch

»Slop« ist das US-Wort des Jahres

»In Deutschland wurde die »KI-Ära« als Wort des Jahres ausgerufen. Der wichtigste US-Wörterbuchverlag ist da einen Schritt weiter: Merriam-Webster wählte »slop« zum Inbegriff des Zeitgeistes – mit KI erzeugter Schrott.« so der Spiegel.
Der Artikel zeigt übrigens, wie vorbildlich Der Spiegel jetzt KI-Bilder kennzeichnet.

McDonalds KI-Weihnachtswerbespot

Für alle, die bis hier zumindest runtergescrollt haben hier noch der Weihnachtswerbespot den McDonalds in den Niederlanden gezeigt hat. Er war nur ein paar Tage online. Warum bloß? Ist doch supercool mit KI generiert.
Schaut selbst:

Das geht natürlich viel besser, nämlich so:

Für Rückfragen zum KI Newsletter: mail@marco-urban.de | Marco Urban — Vorstandsvorsitzender

Wenn Sie diese E-Mail nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier abbestellen.
 
FREELENS e.V.
Heike Ollertz
Alter Steinweg 15
20459 Hamburg
Deutschland


post@freelens.com