Bericht des Europäischen Parlaments über das Urheberrecht und genKI
Der Bericht des zuständigen Berichterstatters des EP, Axel Voss, MdEP, wurde am 10.03.2026 im EP zur Abstimmung gestellt und fand eine sehr breite Zustimmung.
Damit ist die Position des Parlaments gegenüber der Europäischen Kommission in Sachen Urheberrecht und genKI klargestellt. Der Bericht benennt alle relevanten Probleme (Erwägungsgründe), stellt aber letztlich doch Belange der KI-Entwickler über die Rechte der Kreativen als Rechteinhaber*innen.
Ein zentrales Problem der aktuellen KI-Ökonomie wird anerkannt: Ohne hochwertige, von Menschen geschaffene Inhalte können Systeme wie ChatGPT oder Stable Diffusion gar nicht funktionieren. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, unter welchen Bedingungen diese Inhalte für das Training von KI genutzt werden dürfen.
Nach unserer Einschätzung ist die derzeitige Rechtslage dafür ungeeignet. Die KI-Modelle wurden mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert, ohne dass Urheber*innen darüber informiert wurden oder daran beteiligt sind. Hinzu kommt, dass die bestehende Text- und Data-Mining-Regelung ursprünglich für wissenschaftliche Analysezwecke geschaffen wurde – nicht für das Training generativer KI.
Besonders kritisch sehen wir das derzeitige – und von Voss auch weiterhin favorisierte – Opt-out-Modell: Kreative müssten aktiv widersprechen, wenn ihre Werke nicht für KI-Training verwendet werden sollen. In der Praxis verschiebt das die Verantwortung vollständig auf die Urheber*innen und verhindert einen funktionierenden Lizenzmarkt.
FREELENS fordert deshalb mehrere grundlegende Änderungen: KI-Training dürfe nicht unter die Text- und Data-Mining-Ausnahme fallen, stattdessen muss ein Opt-in-System gelten: Werke dürfen nur dann für KI-Training genutzt werden, wenn Urheber*innen dem ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssten KI-Anbieter nachweisen können, dass ihre Trainingsdaten rechtmäßig lizenziert wurden. Transparenz über die verwendeten Datensätze ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Markt für entsprechende Lizenzen entstehen kann.
Für uns steht dabei mehr auf dem Spiel als nur eine Detailfrage des Urheberrechts. Kreative Werke sind der zentrale Rohstoff für generative KI. Wenn diese Inhalte ohne Zustimmung genutzt werden, droht die wirtschaftliche Grundlage kreativer Arbeit zu erodieren. Ein fairer Lizenzmarkt liegt deshalb nicht nur im Interesse der Urheber*innen, sondern auch im Interesse der KI-Entwicklung selbst: Ohne hochwertige und rechtssicher nutzbare Trainingsdaten leidet am Ende auch die Qualität der Systeme.
Fazit: Europa braucht sowohl starke Kreativmärkte als auch leistungsfähige KI. Beides lässt sich nur miteinander vereinbaren, wenn die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Training klar geregelt und fair vergütet wird.
Staatsminister Wolfram Weimer ließ dazu verlauten: »Die großen KI-Sprachmodelle wurden mit unzähligen geschützten Werken trainiert, ohne die Einwilligung der Urheber einzuholen und ohne sie dafür zu bezahlen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen, die Rechteinhaber müssen an der Wertschöpfung durch KI teilhaben können. Das heißt: Die, die Inhalte nutzen, müssen die Urheber dafür angemessen bezahlen. Genau deshalb ist das Signal aus dem Europäischen Parlament so wichtig: Der Bericht stärkt die Kreativen und fordert eine Anpassung des Urheberrechts an die neue Realität der Ära der Künstlichen Intelligenz. Die Zeit drängt. Die EU-Kommission sollte sich dieses Themas intensiv annehmen und sich jetzt darum kümmern, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Urheber verbessert werden können. Die Kreativen aus ganz Europa dürfen nicht zu Datenlieferanten degradiert werden, sie müssen endlich angemessen vergütet werden. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit.«
Ja, aber wir sagen: »Keine Lizenzierung ohne Zustimmung!« – Denn zum Datenlieferanten werden wir auch, wenn wir vergütet werden. Eine zwangsweise Lizenzierung mit einer Vergütung, die uns als Bildlieferanten gerade so am Leben erhält, damit wir weiter wertvollen Rohstoff liefern, das ist nicht in unserem Sinne.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-10-2026-0019_DE.html#_section1 (Download des Berichts oben rechts)
Die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht ist eher positiv: (IU, 10.03.2026): https://urheber.info/diskurs/entscheidung-fur-demokratie-und-innovation-im-europaischen-parlament
Bericht des Börsenblatts des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: (10.03.2026): https://www.boersenblatt.net/news/verlage-news/wir-brauchen-klare-regeln-und-einen-lizenzmarkt-414709
Der Kluwer Copyright Blog fasst den Bericht treffend zusammen: Kluwer Copyright Blog, 10.03.2026): https://legalblogs.wolterskluwer.com/copyright-blog/axel-voss-good-intention-the-european-parliament-adopts-report-to-recalibrate-eu-copyright-for-generative-ai/ |