EU-Kommission entwirft Regeln zur KI-Transparenz
Die EU-Kommission hat, irgendwie parallel zum Transparenz-Kapitel des »Code of Practice«, einen Entwurf für neue Leitlinien zum AI Act veröffentlicht und konkretisiert damit die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Künftig sollen Deepfakes sowie mit KI erzeugte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte klar gekennzeichnet werden – sowohl sichtbar für Menschen als auch maschinenlesbar. Ziel ist es, digitale Täuschung und Desinformation einzudämmen. Ausnahmen soll es für rein private oder offensichtlich satirische beziehungsweise künstlerische Inhalte geben. Auch einfache Assistenzfunktionen wie Rechtschreibkorrekturen fallen nicht unter die Kennzeichnungspflichten. Besonders relevant für Medien und Plattformen: Inhalte mit möglichem Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung sollen künftig deutlich als KI-generiert erkennbar sein.
Für Fotograf*innen gibt es eine Liste von Beispielen für semantische Änderungen, die gemäß Artikel 50 Absatz 2 des KI-Gesetzes gekennzeichnet werden müssen:
»Hinzufügen von Objekten oder Informationen, die im Originalbild oder -video nicht vorhanden sind; Löschen oder Unkenntlichmachen von Hintergründen, Objekten oder anderen Informationen, die in der Originaldatei sichtbar sind; Verpixeln
oder Unscharfzeichnen von Gesichtern; Verändern der Körperform oder der Hautfarbe einer Person; extreme Aufhellung, Abdunkelung, Farb- und Kontrastanpassungen unter Verwendung beliebiger Bearbeitungssoftware (z. B. einen grauen Himmel blau machen, einen blauen Himmel orange usw.);
Erstellung einer extremen Silhouette aus einer korrekt belichteten Bild- oder Videodatei; Umwandlung eines Schwarz-Weiß-Bildes oder -Videos in ein Farbbild oder -video; Erstellung von zusammengesetzten Bildern oder Videoclips sowie jede andere wesentliche Veränderung des Inhalts.«
Und es gibt auch Beispiele für KI-Bearbeitungen, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen:
»Formatkonvertierungen, technische Komprimierung, Rauschunterdrückung; geringfügiges Zuschneiden; geringfügige Farbanpassungen oder -korrekturen;
begrenzte Aufhellung oder Abdunkelung; begrenzte Schärfung; Entfernung von Staubflecken, die durch eine verschmutzte Linse oder einen verschmutzten Sensor verursacht wurden; Entfernung von roten Augen, die durch Blitzlichtfotografie verursacht wurden; Drehen eines Bildes«.
Auch die Frage, was ein Deepfake ist, wird anschaulich anhand von Beispielen beantwortet:
»- KI-manipuliertes Bild einer Szene mit zwei Profifußballern vor einem Gebäude, das einem Fußballstadion ähnelt.
- KI-generiertes Audio, bei dem die Stimmen der regelmäßigen Moderatoren eines Zeitungs-Podcasts geklont wurden und ein Gastgesprächspartner über aktuelle Nachrichtenereignisse diskutiert.
- KI-generiertes Video einer Person, die einem Politiker ähnelt und vor einem Publikum eine Rede hält.
- KI-generiertes Video mit einer KI-generierten Darstellung eines prominenten Influencers in einem Werbe- oder Promotionskontext.«
Keine Deepfakes sind nach der Leitlinie folgende Beispiele:
»- KI-generiertes Bild einer Szene, in der eine Sphinx über den Eiffelturm fliegt.
- KI-generiertes Video von Mäusen, die sich in menschlicher Sprache über die beste Käsesorte streiten, als Teil einer Werbekampagne für einen Käsehersteller.
- KI-bearbeitete Radiosendung, bei der technische Audioparameter angepasst werden (z. B. Normalisierung der Lautstärke, Rauschunterdrückung, Audiokompression), ohne die tatsächlich gesprochenen Worte der Sprecher oder deren Sprechweise zu verändern.
- KI-generierter Cartoon eines bereits existierenden Bildes, das ein historisches Ereignis darstellt.«
Nach dem Entwurf sollen die Regelungen ab dem 2. August 2026 in Kraft treten. Das würde aber – wenn ich das richtig sehe – dem Inhalt des »Digital Omnibus on AI« widersprechen.
(Europäische Kommission, 08.05.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/draft-guidelines-implementation-transparency-obligations-certain-ai-systems-under-article-50-ai-act
(Heise, 11.05.2026): https://www.heise.de/news/KI-Transparenz-EU-Kommission-konkretisiert-Regeln-gegen-digitale-Taeuschung-11290417.html |