Opt-Out-Register für KI-Training nach TDM?
Die Europäische Kommission hat nach einer einjährigen Machbarkeitsstudie untersucht, ob ein europäisches Register für TDM-Opt-outs die Rechtevorbehalte nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie zuverlässiger und eindeutiger machen könnte. Das folgt der Idee von MdEP Voss, das diese Aufgabe dem Europäischen Patentamt zukommen lassen wollte. Ein solches Register soll die bisherigen Möglichkeiten des Opt-outs nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Das zentrale Problem: Ein Opt-out muss für KI-Unternehmen maschinenlesbar sein. Metadaten lassen sich zwar grundsätzlich dafür verwenden, sie gehen aber häufig verloren, wenn Bilder kopiert, neu formatiert, komprimiert oder auf anderen Plattformen erneut veröffentlicht werden. Der/die Rechteinhaber*in hat danach keine Kontrolle mehr darüber, ob sein/ihr Hinweis erhalten bleibt. Gleichzeitig beklagen KI-Entwickler*innen die Vielzahl unterschiedlicher und nicht standardisierter Signale.
Hier setzt ein Content-based Fingerprinting an. Statt einen Hinweis an die Datei anzuhängen, wird aus ihrem tatsächlichen Inhalt ein digitaler »Fingerabdruck« erzeugt. Dieser bleibt auch dann identifizierbar, wenn die Datei kopiert, umformatiert oder leicht verändert wurde. Der Fingerabdruck kann anschließend mit einem Eintrag in einem Register abgeglichen werden.
Die Studie setzt dabei insbesondere auf den International Standard Content Code (ISCC). Dieser ISO-Standard erzeugt einen mehrschichtigen digitalen Fingerabdruck, der unter anderem Informationen über Metadaten, den eigentlichen Bildinhalt, die Datei und semantische Ähnlichkeiten enthalten kann. Dadurch sollen Werke auch nach Komprimierung, Formatänderung, Zuschnitt oder kleineren Bearbeitungen wiedererkannt werden.
Das Verfahren hätte einen wichtigen Vorteil: Ein/eine Fotograf*in könnte sein/ihr Werk einmal in das Register aufnehmen und dort den TDM-Vorbehalt hinterlegen. Kopien des Bildes müssten nicht erneut mit Metadaten versehen werden. Ein/eine KI-Entwickler*in könnte beim Crawlen oder Verarbeiten eines Bildes dessen Fingerabdruck erzeugen und automatisch prüfen, ob für dieses Werk ein Opt-out registriert ist. Auch Änderungen des Opt-outs könnten anschließend zentral im Register vorgenommen werden.
Vorgesehen sind dabei zwei Prozesse: Beim »Expression Workflow« wird der Fingerabdruck erzeugt, ein Registereintrag angelegt und der Rechtevorbehalt erklärt. Beim »Detection Workflow« erzeugt der/die Nutzer*in des Registers aus einem gefundenen Werk den Fingerabdruck und fragt das Register ab. Die Erkennung soll vor allem über APIs automatisiert werden, damit sie auch bei den riesigen Datenmengen funktioniert, die für das Training von KI-Modellen verarbeitet werden.
Interessant ist auch, dass bestehende Kennungen wie ISBN oder ISRC nicht ersetzt werden sollen. Sie könnten gemeinsam mit ISCC im Register verwendet werden. Damit könnte langfristig sogar eine umfassendere Infrastruktur für Rechteinformationen und möglicherweise Lizenzmärkte entstehen.
Wichtig ist allerdings: Die Studie betrachtet das Register nicht als »Silver Bullet«. Metadaten, TDMRep, robots.txt oder andere Verfahren zur Kennzeichnung von Quellen sollen weiterhin möglich bleiben. Das Register wäre vor allem dort interessant, wo Werke bereits außerhalb der Kontrolle ihrer Urheber*innen zirkulieren und klassische Metadaten nicht zuverlässig erhalten bleiben.
Für Fotograf*innen ist das natürlich sehr relevant: Ein solches System könnte die bisherige Schwäche des TDM-Opt-outs tatsächlich adressieren: Der Rechtevorbehalt wäre nicht mehr davon abhängig, dass ein bestimmtes Metadatenfeld an jeder Kopie eines Bildes erhalten bleibt. Stattdessen würde der Inhalt selbst zum dauerhaften Anknüpfungspunkt für den Rechtevorbehalt.
Wir kennen diesen technischen Ansatz übrigens schon länger von dem Anbieter Liccium.
Ich halte das technisch für eine gute Lösung, weil sie im Gegensatz zu Nutzungsvorbehalten in Metadaten funktionieren könnte. Aber sie ist technisch natürlich deutlich aufwendiger. Und ich plädiere natürlich weiterhin für ein Opt-In-Verfahren, bei dem man seine Zustimmung für das KI-Training gibt.
(Kluwer Copyright Blog, 25.08.2026): https://legalblogs.wolterskluwer.com/copyright-blog/tdm-registry-effective-optout-through-content-based-fingerprinting-technologies/
(Europäische Kommission, 13.07.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/new-feasibility-study-introducing-eu-level-registry-text-and-data-mining-opt-out?utm_source=chatgpt.com |