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KI Newsletter # 29 – September 2026

Liebe Leserinnen und Leser, liebe FREELENS Mitglieder,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

den September-KI-Newsletter bekommt ihr sehr früh, weil es eine Deadline gibt. 

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer EU-Strategie für Künstliche Intelligenz im Kultur- und Kreativsektor. Dazu hat sie einen »Call for Evidence« gestartet und ausdrücklich auch Künstler*innen, Urheber*innen und Berufsverbände um Stellungnahmen gebeten. Die Beiträge sollen in die geplante Strategie einfließen. Der Einsendeschluss ist der 11. September.

FREELENS wird dazu eine sehr umfangreiche Stellungnahme abgeben, aber wir rufen auch alle FREELENS Mitglieder dazu auf, sich selbst zu beteiligen und ihre Erfahrungen und Forderungen einzubringen. Gerade die Perspektive professioneller Fotograf*innen sollte in diesem Prozess sichtbar werden und das wird auch durch viele Einsendungen erreicht.

Dabei können insbesondere folgende Punkte angesprochen werden:

  • Menschliche Kreativität schützen: KI sollte menschliche Kreativleistungen ergänzen und nicht dazu führen, dass professionelle kreative Arbeit verdrängt und wirtschaftlich entwertet wird.
  • Faire Vergütung und Rechte: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training und zur Entwicklung von KI muss auf einer fairen und nachvollziehbaren Grundlage erfolgen.
  • Transparenz: Es muss erkennbar sein, mit welchen Inhalten KI-Systeme trainiert werden und wann Bilder oder andere Inhalte durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
  • Vielfalt erhalten: KI darf nicht dazu führen, dass vor allem Mainstream-Inhalte und dominante Bildsprachen sichtbar bleiben und kulturelle, sprachliche und gesellschaftliche Vielfalt verloren geht.
  • Existenzgrundlagen sichern: Die wirtschaftlichen Bedingungen professioneller Kreativer müssen bei der Entwicklung und Regulierung von KI ausdrücklich berücksichtigt werden.

Die Kommission selbst benennt im »Call for Evidence« bereits viele dieser Herausforderungen – unter anderem die Auswirkungen von KI auf kreative Arbeitsplätze, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Dominanz von Mainstream-Inhalten. Zugleich formuliert sie ausdrücklich das Ziel, dass KI menschliche Kreativität stärken und die Rechte von Kreativen respektieren soll. 

Deshalb: Nutzt die Gelegenheit und bringt eure eigene Perspektive ein. Auch eine kurze persönliche Stellungnahme dazu, welche Auswirkungen KI bereits heute auf eure fotografische Arbeit und eure wirtschaftliche Situation hat und welche Regeln ihr für notwendig haltet, ist wertvoll. Ihr müsst euch dafür registrieren, aber ansonsten ist die Teilnahme unkompliziert.

Feedback an die Europäische Kommission zur 

Strategie für künstliche Intelligenz in der Kultur- und Kreativbranche:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/18592-Strategie-fur-kunstliche-Intelligenz-in-der-Kultur-und-Kreativbranche_de 

Weitere Informationen könnt ihr euch auf dieser Website herunterladen, aber lasst euch bitte durch das Dokument »Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Initiative« nicht abschrecken.

Es wäre toll, wenn Ihr mitmacht.

Ansonsten wünsche ich euch wieder viel Spaß beim Lesen

Marco

(ehem. Vorsitzender und jetzt Mitglied im Beirat von FREELENS)

Feedback gerne an mich: marco.urban@freelens.com

Hier kann der Newsletter abonniert werden: KI-Newsletter

Hinweis: Ich nutze KI für diesen Newsletter ziemlich umfangreich: Um Texte für mich zusammenzufassen, zu übersetzen, um weiter zu recherchieren und manchmal auch, um Texte zu entwerfen. 

Politik

EU will Urheberrechtsrichtlinie überarbeiten

Die Europäische Kommission hat zur Teilnahme an der Evaluierung der DSM-Richtlinie aufgerufen. Die DSM-RL verankert das Urheberrecht auf europäischer Ebene und enthält z.B. die Regelungen zum Text und Data-Mining und zur Nutzung von Werken auf Social-Media-Plattformen. Die Kommission erhielt 432 Stellungnahmen. Die von FREELENS ist recht umfangreich und wenig schmeichelhaft ausgefallen, es gab viel zu kritisieren. 

Erwartbar waren die Positionen der Tech-Unternehmen und der Vertreter*innen der Kreativen gegensätzlich. Die Tech-Unternehmen hätten gerne vollen Zugriff auf jedes KI-Trainingsmaterial, das man im Internet finden kann und die Kreativen wollen auf jeden Fall verhindern, dass mit Werken eine KI trainiert wird, die sie am Ende möglichst überflüssig machen soll. 

Der Kreativsektor forderte »geschlossen« ein Opt-In Modell, das eine Zustimmung für das KI-Training notwendig macht. Nun soll alles von Expert*innen ausgewertet werden. Wir sind gespannt. Immerhin besteht die Chance, die in Teilen urheberfeindliche Richtlinie zu korrigieren.

(börse-express, 19.08.2026): https://www.boerse-express.com/news/articles/urheberrecht-und-ki-eu-entscheidet-q3-2026-ueber-neuen-rechtsrahmen-939962

 

Widerstand gegen Rechenzentren in den USA von links nach rechts

Der rasante Ausbau von Rechenzentren für KI wird zunehmend zu einem demokratiepolitischen Problem, ich habe darüber ja schon im letzten Newsletter berichtet. In den USA formiert sich Widerstand gegen neue Data Centers – und zwar parteiübergreifend. Bürger*innen protestieren gegen den enormen Strom- und Wasserverbrauch, gegen Lärm und Umweltbelastungen sowie dagegen, dass lokale Regierungen Unternehmen mit Steuervorteilen und anderen Zugeständnissen anlocken. Gleichzeitig entstehen Zweifel daran, ob die lokale Bevölkerung überhaupt ausreichend Einfluss auf solche Entscheidungen hat.  

Interessant ist dabei der Widerspruch zwischen lokaler und nationaler Ebene: Für die USA sind Rechenzentren und KI-Infrastruktur inzwischen Teil des geopolitischen Wettbewerbs mit China. Aus nationaler Sicht erscheint ein möglichst schneller Ausbau deshalb strategisch notwendig. Für die Menschen vor Ort stellt sich die Frage dagegen viel konkreter: Warum soll eine Gemeinde enorme Mengen Strom und Wasser für KI-Unternehmen bereitstellen, wenn die wirtschaftlichen Vorteile vor allem bei großen Technologiekonzernen liegen?

ChatGPTIsEatingtheWorld beschreibt auf Substack deshalb einen politischen Zielkonflikt: Demokratie ermöglicht es Bürger*innen, gegen Infrastrukturprojekte vorzugehen, die sie unmittelbar betreffen. Gleichzeitig kann diese lokale Opposition mit nationalen strategischen Interessen kollidieren. Besonders problematisch wird das, wenn Regierungen Entscheidungen über Infrastruktur treffen, ohne die Bevölkerung ausreichend einzubeziehen. In der öffentlichen Debatte wird daher zunehmend nicht nur über KI selbst, sondern darüber gestritten, wer über die materiellen Voraussetzungen der KI entscheiden darf.

(substack.com) https://substack.com/inbox/post/212431698?utm_source=email&redirect=app-store-no-desktop&inbox=true&utm_campaign=email-read-in-app&triedRedirect=true

 

Bill Gates mahnt Gesellschaft und Politik zum Handeln

Bill Gates, Gründer von Microsoft, warnt vor einem der turbulentesten technologischen Umbrüche der Menschheitsgeschichte. Anders als frühere Innovationen könne KI nicht nur einzelne Tätigkeiten automatisieren, sondern menschliche kognitive Leistungen in immer mehr Bereichen ersetzen. Die Veränderungen würden deshalb nicht über mehrere Generationen, sondern innerhalb weniger Jahre stattfinden – von Verwaltung und Recht über Kundenservice und Softwareentwicklung bis hin zu Medizin, Produktion und später auch körperlicher Arbeit.

Gates sieht darin eine doppelte Herausforderung: KI könne zum »größten Gleichmacher« der Geschichte werden, aber ebenso zu einer Quelle neuer und größerer Ungleichheit. Wenn Millionen Menschen ihre Arbeit verlieren oder ihre Einkommen sinken, während die Produktivitätsgewinne vor allem Unternehmen und Vermögenden zugutekommen, drohten erhebliche soziale Verwerfungen. Besonders gefährdet seien junge Menschen, die in einen Arbeitsmarkt mit immer weniger Einstiegspositionen eintreten.

Neben den wirtschaftlichen Folgen warnt Gates vor weiteren Risiken: KI könne Cyberangriffe, Betrug, Desinformation und Überwachung erleichtern, Kindern und Jugendlichen die Entwicklung sozialer Fähigkeiten erschweren und menschliche Beziehungen zunehmend durch KI-Begleiter ersetzen. Zugleich bestehe langfristig die Gefahr, dass immer leistungsfähigere KI-Systeme Entscheidungen treffen, die ihren Entwickler*innen nicht mehr vollständig entsprechen.

Den Risiken stellt Gates ein erhebliches Potenzial gegenüber. KI könne medizinische Diagnosen verbessern, Forschung und die Entwicklung neuer Medikamente beschleunigen, Landwirt*innen in ärmeren Ländern unterstützen, staatliche Dienstleistungen vereinfachen und Lehrkräfte entlasten. Entscheidend sei jedoch, dass diese Vorteile nicht automatisch allen zugutekämen. Politik und Gesellschaft müssten aktiv dafür sorgen, dass KI nicht die bestehende Ungleichheit verstärkt.

Gates fordert deshalb einen neuen nationalen und internationalen Ordnungsrahmen für KI. Regierungen, Wirtschaft, Wissenschaft, Beschäftigte und Zivilgesellschaft müssten gemeinsam festlegen, wie der Übergang gestaltet werden soll. Dazu gehört für Gates auch die ungewöhnliche Idee eines Bereichs »Human Reserved«: Bestimmte Tätigkeiten könnten bewusst Menschen vorbehalten bleiben, obwohl sie technisch automatisierbar wären – etwa die persönliche Betreuung alter Menschen oder die Vermittlung besonders sensibler medizinischer Nachrichten. Nicht alles, was Maschinen können, müsse auch von Maschinen erledigt werden.

Darüber hinaus plädiert Gates dafür, Arbeit und Kapital steuerlich neu zu gewichten. Eine Besteuerung von KI und Robotern könnte die Verdrängung menschlicher Arbeit zumindest verlangsamen und zugleich Mittel für Weiterbildung und soziale Sicherung bereitstellen.

Seine zentrale Botschaft ist damit weniger eine Warnung vor KI als ein Appell zur politischen Gestaltung: Wir sollten nicht darauf warten, dass die Folgen der KI uns zum Handeln zwingen. Die entscheidende Frage sei, wie sich ihre enormen Produktivitätsgewinne nutzen lassen, ohne Beschäftigung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und menschliche Beziehungen zu opfern. Die Gestaltung der KI-Ära dürfe deshalb nicht einer kleinen Gruppe von Technologieunternehmen überlassen werden, sondern müsse zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden.

FAZ Abonnent*innen können den Text auf Deutsch in der FAZ lesen.

(GatesNotes, 26.08.2026): https://www.gatesnotes.com/home/home-page-topic/reader/a-turbulent-ai-era-and-critical-choices-to-make

 

EU nimmt ChatGPT, Reddit und Roblox stärker in die Pflicht

Die Europäische Kommission hat ChatGPT, Reddit und Roblox als besonders große digitale Dienste nach dem Digital Services Act (DSA) eingestuft. ChatGPT gilt künftig als »Very Large Online Search Engine« (VLOSE), Reddit und Roblox als »Very Large Online Platforms« (VLOPs). Grund ist, dass alle drei Dienste nach eigenen Angaben mehr als 45 Millionen durchschnittliche monatliche Nutzer*innen in der EU erreichen.

Mit der Einstufung gelten für die Anbieter zusätzliche Pflichten. Sie müssen insbesondere systemische Risiken ihrer Dienste und algorithmischen Systeme untersuchen und Maßnahmen ergreifen, um diese zu verringern. Dazu gehören Risiken durch illegale Inhalte, mögliche negative Auswirkungen auf Minderjährige und das körperliche und psychische Wohlbefinden der Nutzer*innen sowie Gefahren für Grundrechte, Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit. 

Für ChatGPT ist die Entscheidung besonders bemerkenswert: Erstmals wird ein KI-Chatbot als sehr große Online-Suchmaschine unter dem DSA eingestuft. Damit wird deutlich, dass die EU die gesellschaftliche Wirkung generativer KI nicht mehr ausschließlich über den AI Act reguliert, sondern auch über das allgemeine Plattformrecht.

Die neuen zusätzlichen Verpflichtungen müssen die drei Anbieter innerhalb von vier Monaten – also bis Ende Dezember 2026 – erfüllen.

(Verbraucherschutzforum.berlin, 31.08.2026): https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-08-31/eu-verschaerft-regeln-fuer-chatgpt-reddit-und-roblox-kinder-und-jugendschutz-rueckt-in-den-mittelpunkt-432792/

 

Recht

Kneschke vs. LAION vor dem BGH

Am 03. September war der erste Termin im Gerichtsverfahren unseres Kollegen Robert Kneschke gegen den Verein LAION e.V. vor dem Bundesgerichtshof.
LAION hat die Bilder, die Robert über eine Bildagentur angeboten hat, in seinen Datensatz LAION 5B aufgenommen – und der wird ziemlich sicher von jeder KI, die Bilder generieren kann, für das Training verwendet. Diese Sammlung von Links zu Bildern und Metadaten beinhaltet 5,85 Milliarden Bild-Text-Paare. Davon werden sehr wahrscheinlich auch welche von dir sein, wenn Bilder von dir im Internet zu finden sind.

Das Verfahren war zuvor vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Hamburg. Letzteres hat ein Urteil gesprochen, das für unsere Urheberrechte als schädlich empfunden werden darf. Robert schreibt auf seiner Website zu den drei strittigen Kernpunkten:
1. Fällt die Erstellung des Datensatzes unter das »Text-und-Data«-Mining und somit unter die Ausnahmeregelungen von § 44b und § 60d?
2. Falls ja, wurde der erklärte Vorbehalt (hier vorliegend in natürlicher Sprache in den Online-AGB der Bildagentur Bigstock) erstens ausreichend und zweitens »maschinenlesbar« erklärt?
3. Dienen die Handlungen des Vereins tatsächlich dem »Zwecke der wissenschaftlichen Forschung« oder ist der Verein nicht berechtigt, sich auf §60d zu berufen, weil die Einschränkung für Forschungsorganisationen greife, »die mit einem privaten Unternehmen zusammenarbeiten, das einen bestimmenden Einfluss auf die Forschungsorganisation und einen bevorzugten Zugang zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung hat«?

Die Richterinnen und Richter des u.a. für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz von Richter Thomas Koch haben anklingen lassen, dass vermutlich eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig sein könnte.

Die ganze Story hier:
(www.alltageinesfotoproduzenten.de, 03.09.2026): https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2026/09/03/urheberrechte-und-ki-trainingsdatensaetze-ueber-die-verhandlung-vor-dem-bundesgerichtshof-im-fall-laion-e-v/

 

Musikverlage ziehen gegen Anthropic vor Gericht

Der Streit um urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten für generative KI geht in die nächste Runde: Die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben in den USA Klage gegen den KI-Entwickler Anthropic eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, Zehntausende geschützte Musikkompositionen ohne Erlaubnis zum Training seiner Claude-Modelle verwendet zu haben. Auch in den Ausgaben des Systems sollen sich geschützte Liedtexte wiederfinden – teilweise wortwörtlich.

Besonders brisant sind die Vorwürfe zum Umgang mit Trainingsdaten: Anthropic soll unter anderem große Mengen raubkopierter Bücher über sogenannte Schattenbibliotheken bezogen und zudem lizenzierte Textportale für Songtexte gescrapt haben. Die Kläger verlangen unter anderem Schadensersatz, die Offenlegung der Trainingsdaten und die Vernichtung unrechtmäßig angefertigter Kopien.

Mit Sony und Warner klagen inzwischen die Verlage aller drei großen Musikkonzerne gegen Anthropic. Bereits seit 2023 laufen Verfahren von Universal Music, Concord und ABKCO; weitere Verlage haben sich angeschlossen. Der Fall zeigt damit erneut, dass sich die zentrale Auseinandersetzung um generative KI zunehmend auf die Frage verlagert, unter welchen Bedingungen urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen.

(heise, 30.08.2026): https://www.heise.de/news/Milliardenklage-von-Sony-Music-und-Warner-gegen-Anthropic-11434643.html

300 französische Zeitungen verklagen Google wegen KI-Übersichten

Rund 300 französische Zeitungen und Zeitschriften gehen gemeinsam gegen Googles Umgang mit ihren Inhalten in KI-generierten Suchzusammenfassungen vor. Sie werfen dem Konzern vor, journalistische Inhalte für die neuen KI-Übersichten (AI Overviews) zu verwenden, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Die Verlage kritisieren insbesondere, dass Google ihre Inhalte in den Suchergebnissen zusammenfassen lässt, ohne dass Nutzer*innen die ursprünglichen Artikel noch aufrufen müssen. Damit könnten die KI-Übersichten nicht nur den Wert der journalistischen Inhalte abschöpfen, sondern zugleich den Traffic und damit wichtige Einnahmen der Verlage verringern.

Die Auseinandersetzung ist Teil eines größeren Konflikts zwischen Google und europäischen Medienunternehmen über die Nutzung geschützter Inhalte durch generative KI. Für die Kreativwirtschaft stellt sich dabei eine grundsätzliche Frage: Darf ein Plattformbetreiber urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen, um daraus neue KI-basierte Angebote zu entwickeln und damit selbst wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen – ohne die Urheber*innen und Rechteinhaber*innen angemessen zu beteiligen?

(meedia, 13.08.2026): https://meedia.de/news/beitrag/24849-300-franzoesische-zeitungen-legen-sich-mit-google-wegen-ki-uebersichten-an.html

 

Das NEINhorn sagt »Nein« zum Plagiat

Der Carlsen Verlag verklagt OpenAI, weil sich mit ChatGPT komplett neue Ausgaben des üppig illustrierten Kinderbuchklassikers »Das NEINhorn« von Marc-Uwe Kling und Astrid Horn generieren lassen. Und die Ähnlichkeit ist wirklich frappierend und nicht zu leugnen. Heise.de zitiert den Verlag: »Der KI-Chatbot mache sogar »eigeninitiativ« Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen«. Darin würden auch nicht erwähnte Charaktere und Handlungsorte aufgenommen. ChatGPT biete sogar »ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo«.

Da sagt nicht nur das NEINhorn nein, sondern sicher auch das Münchner Landgericht, mit dem OpenAI schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat. 

Auffällig ist, dass in München sehr viel urheberfreundlicher entschieden wird als in Hamburg, wo das OLG ein wirklich sehr unerfreuliches Urteil im Fall Kneschke vs. LAION gefällt hat.

(heise. de, 20.08.2026): https://www.heise.de/news/Rechtsverletzende-Kopien-vom-NEINhorn-Carlsen-klagt-gegen-OpenAI-11420543.html

 

404 Media findet Halle, in der Amazon Bücher zerschneidet

Die Geschichte, dass KI-Unternehmen massenhaft antiquarische Bücher aufkauft, um dann die Rücken abzuschneiden, sie anschließend zu scannen und dann zu entsorgen hatten wir ja schon. Die Geschichte hat in den letzten Wochen nochmal richtig die Runde durch die großen Tageszeitungen und Magazine gemacht, weil 404 Media einen Peilsender in eine Antiquariats-Großbestellung gelegt und die Sendung bis zu Amazon in einer Halle in Las Vegas verfolgt hat. Amazon bestätigt den Buchkauf »über kommerzielle Kanäle«, beantwortet aber weder warum geschnitten wird, noch wie viele solcher Standorte es gibt. Gescannt wird zuerst der Barcode: Das stützt die These, dass die ISBN-Liste systematisch abgearbeitet wird.

Wer sich fragt, warum der Kauf eines Buches auch die Nutzung des Inhalts für KI-Training legalisiert: Das nennt man in den USA »fair use«. Es gab zwar Gerichtsverfahren, die auch von Urheber*innen gewonnen wurden, weil digitalisierte Bücher von Piratenwebsites für das Training verwendet wurden, aber Bücher kaufen und scannen ist legal. 

(Blogspan, 17.08.2026) https://www.blogspan.net/amazon-buecher-ki-training-vgt3/

(404 media, 19.08.26) https://www.404media.co/podcast-amazon-is-destroying-rare-books-to-train-ai/

Wie kann man KI-Output zu den Trainingsdaten zurückverfolgen

Kurze Antwort: nur schwer. Das ist auch nicht so überraschend, wenn man bedenkt, dass bildgenerative KI mit Modellen arbeitet, die Milliarden von Bildern beinhalten. 

Die Frage taucht aber immer wieder auf, wenn es darum geht, ob KI-Output, also die KI-generierten Bilder, wohl irgendwie lizenziert werden muss. 

Im Prinzip ist das Lizenzieren eine gute Sache, aber hier geht es dann nur kollektiv und pauschal. 

Und auf der anderen Seite wird es auch über den Output keine Möglichkeit geben, nachzuweisen, welche Werke für das Training verwendet wurden. Eine korrekte und werkgenaue  Dokumentation der Modelle ist also der einzige Weg, wenn Urheber*innen herausrausfinden wollen, ob ihre Werke unlizenziert genutzt wurden.

(kaptur.co, 20.08.2026): https://kaptur.co/can-ai-images-be-traced-back-to-their-sources/

 

Opt-Out-Register für KI-Training nach TDM?

Die Europäische Kommission hat nach einer einjährigen Machbarkeitsstudie untersucht, ob ein europäisches Register für TDM-Opt-outs die Rechtevorbehalte nach Art. 4 Abs. 3 DSM-Richtlinie zuverlässiger und eindeutiger machen könnte. Das folgt der Idee von MdEP Voss, das diese Aufgabe dem Europäischen Patentamt zukommen lassen wollte. Ein solches Register soll die bisherigen Möglichkeiten des Opt-outs nicht ersetzen, sondern ergänzen.  

Das zentrale Problem: Ein Opt-out muss für KI-Unternehmen maschinenlesbar sein. Metadaten lassen sich zwar grundsätzlich dafür verwenden, sie gehen aber häufig verloren, wenn Bilder kopiert, neu formatiert, komprimiert oder auf anderen Plattformen erneut veröffentlicht werden. Der/die Rechteinhaber*in hat danach keine Kontrolle mehr darüber, ob sein/ihr Hinweis erhalten bleibt. Gleichzeitig beklagen KI-Entwickler*innen die Vielzahl unterschiedlicher und nicht standardisierter Signale.

Hier setzt ein Content-based Fingerprinting an. Statt einen Hinweis an die Datei anzuhängen, wird aus ihrem tatsächlichen Inhalt ein digitaler »Fingerabdruck« erzeugt. Dieser bleibt auch dann identifizierbar, wenn die Datei kopiert, umformatiert oder leicht verändert wurde. Der Fingerabdruck kann anschließend mit einem Eintrag in einem Register abgeglichen werden.  

Die Studie setzt dabei insbesondere auf den International Standard Content Code (ISCC). Dieser ISO-Standard erzeugt einen mehrschichtigen digitalen Fingerabdruck, der unter anderem Informationen über Metadaten, den eigentlichen Bildinhalt, die Datei und semantische Ähnlichkeiten enthalten kann. Dadurch sollen Werke auch nach Komprimierung, Formatänderung, Zuschnitt oder kleineren Bearbeitungen wiedererkannt werden.  

Das Verfahren hätte einen wichtigen Vorteil: Ein/eine Fotograf*in könnte sein/ihr Werk einmal in das Register aufnehmen und dort den TDM-Vorbehalt hinterlegen. Kopien des Bildes müssten nicht erneut mit Metadaten versehen werden. Ein/eine KI-Entwickler*in könnte beim Crawlen oder Verarbeiten eines Bildes dessen Fingerabdruck erzeugen und automatisch prüfen, ob für dieses Werk ein Opt-out registriert ist. Auch Änderungen des Opt-outs könnten anschließend zentral im Register vorgenommen werden.  

Vorgesehen sind dabei zwei Prozesse: Beim »Expression Workflow« wird der Fingerabdruck erzeugt, ein Registereintrag angelegt und der Rechtevorbehalt erklärt. Beim »Detection Workflow« erzeugt der/die Nutzer*in des Registers aus einem gefundenen Werk den Fingerabdruck und fragt das Register ab. Die Erkennung soll vor allem über APIs automatisiert werden, damit sie auch bei den riesigen Datenmengen funktioniert, die für das Training von KI-Modellen verarbeitet werden.  

Interessant ist auch, dass bestehende Kennungen wie ISBN oder ISRC nicht ersetzt werden sollen. Sie könnten gemeinsam mit ISCC im Register verwendet werden. Damit könnte langfristig sogar eine umfassendere Infrastruktur für Rechteinformationen und möglicherweise Lizenzmärkte entstehen.  

Wichtig ist allerdings: Die Studie betrachtet das Register nicht als »Silver Bullet«. Metadaten, TDMRep, robots.txt oder andere Verfahren zur Kennzeichnung von Quellen sollen weiterhin möglich bleiben. Das Register wäre vor allem dort interessant, wo Werke bereits außerhalb der Kontrolle ihrer Urheber*innen zirkulieren und klassische Metadaten nicht zuverlässig erhalten bleiben.  

Für Fotograf*innen ist das natürlich sehr relevant: Ein solches System könnte die bisherige Schwäche des TDM-Opt-outs tatsächlich adressieren: Der Rechtevorbehalt wäre nicht mehr davon abhängig, dass ein bestimmtes Metadatenfeld an jeder Kopie eines Bildes erhalten bleibt. Stattdessen würde der Inhalt selbst zum dauerhaften Anknüpfungspunkt für den Rechtevorbehalt.

Wir kennen diesen technischen Ansatz übrigens schon länger von dem Anbieter Liccium. 

Ich halte das technisch für eine gute Lösung, weil sie im Gegensatz zu Nutzungsvorbehalten in Metadaten funktionieren könnte. Aber sie ist technisch natürlich deutlich aufwendiger. Und ich plädiere natürlich weiterhin für ein Opt-In-Verfahren, bei dem man seine Zustimmung für das KI-Training gibt.

(Kluwer Copyright Blog, 25.08.2026): https://legalblogs.wolterskluwer.com/copyright-blog/tdm-registry-effective-optout-through-content-based-fingerprinting-technologies/ 

(Europäische Kommission, 13.07.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/new-feasibility-study-introducing-eu-level-registry-text-and-data-mining-opt-out?utm_source=chatgpt.com 

Podcast

»Photonen und Pixel« – Der Fotorat-KI-Podcast

Im aktuellen Podcast berichten Dr. Jürgen Scriba und Boris Eldagsen über Themen von »Task Crossover« bis Kitsch.
Seit August gelten neue Vorgaben des EU AI Acts – aber was bedeuten sie konkret für den Umgang mit KI-generierten Bildern und Videos? Jürgen und Boris sprechen über Kennzeichnungspflichten, offene Fragen der praktischen Umsetzung und darüber, wie KI bereits heute in professionellen kreativen Workflows eingesetzt wird.
Außerdem schauen sie auf die ökonomische Erzählung hinter dem KI-Boom: Automatisierung, »Task Crossover« und die paradoxe Frage, ob selbst die Kritik an KI dazu beiträgt, den Hype weiter anzufachen.
Zu Gast ist Dr. Hans D. »Doc« Baumann: Kunstwissenschaftler, Autor und einer der Pioniere der digitalen Bildbearbeitung in Deutschland. Er ist Mitbegründer und Herausgeber des Magazins DOCMA und Autor von mehr als 30 Büchern.
Mit Baumann diskutieren die beiden darüber, wo Fotografie endet und das KI-Bild beginnt, welche Rolle Intentionalität und Wahrnehmung spielen, was im Latent Space eigentlich passiert – und schließlich über die große Frage: Was macht ein Bild heute überhaupt noch zu Kunst?

YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=kWRcSs-hRNI
Spotify: https://open.spotify.com/episode/1DzMxDT2hj44pgeyFvjJFL?si=45e143a5d0e64617
Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/19-von-task-crossover-zu-kitsch/id1883987339?i=1000786529185

Wahrheit oder Lüge

PHOTOTLABEL bietet Label für authentische Bilder an 

Der frisch in Bern gegründete Verein PHOTOLABEL hat ein Positiv-Label für authentische Fotografie eingeführt. Die Initiative sieht sich als Ergänzung zur Kennzeichnung von KI-generierten und KI-manipulierten Bildern sowie technischen Verfahren, wie z.B. C2PA. Sie fokussiert das Vertrauensverhältnis zwischen Fotograf*innen, Auftraggebenden und Nutzenden und soll die Wertschätzung von echter Fotografie wieder stärken. Fotograf*innen können ihre authentischen Bilder künftig entsprechend auszeichnen. Das Label ist an Fotografien und nicht an Autor*innen geknüpft. Die international geschützte Bildmarke des Labels ist an klar definierte Kriterien gebunden und Fotograf*innen können auf der Website eine entsprechende Lizenz erwerben. Der Verein verfolgt damit keinen wirtschaftlichen Zweck.

(Photolabel): https://www.photolabel.org/home-d 

Russland produziert Propaganda mit KI 

Ein kurzes Video des Spiegels zeigt, wie Russland mit KI in großer Menge Propagandavideos produziert, um ukrainische Truppen zu demoralisieren und die westliche Öffentlichkeit zu manipulieren. Das Ganze ist natürlich exakt geplant und genau gesteuert. 

(Spiegel online, 23.08.2026): https://www.spiegel.de/ausland/russland-so-nutzt-moskau-deepfakes-im-kampf-gegen-die-ukraine-a-a9063feb-ef4e-4eb9-8a46-5fe016f78873?sara_ref=re-so-app-sh

 

Springers KI-Schleuder will keine KI-Bilder mehr verwenden

Übermedien berichtet, dass Springers Nachrichtenportal »Upday« künftig keine KI-generierten Bilder mehr verwenden will. Vorausgegangen war eine Recherche von Übermedien, die gezeigt hatte, dass die automatisiert produzierten Nachrichten häufig mit KI-Bildern illustriert wurden, die reale Orte oder Situationen scheinbar dokumentierten, tatsächlich aber frei erfunden waren. So zeigte »Upday« unter anderem eine KI-generierte Darstellung des Berliner Führerbunkers oder vermeintliche Ansichten der Straße von Hormus und des Weißen Hauses. Der Hinweis »AI Generated Stock Image« änderte daran wenig: Bei Nachrichten über konkrete Orte können solche Bilder einen falschen Eindruck von der Realität vermitteln.

Springer hatte die Verwendung zunächst als seltene »symbolische Illustrationen« bezeichnet. Nach der erneuten Nachfrage von Übermedien kündigte der Verlag nun an, die KI-Bilder der vergangenen Monate zu identifizieren und zu entfernen und künftig ganz darauf zu verzichten. Bereits zuvor hatte Übermedien kritisiert, dass »Upday« Inhalte anderer Medien, darunter exklusive Informationen der »Tagesschau«, teilweise ohne Quellenangabe übernommen hatte. Die entsprechenden Texte wurden erst nach wiederholter Nachfrage korrigiert.

Der Fall zeigt, wohin automatisierter Nachrichten»journalismus« führt: KI-generierte Bilder sind nicht einfach eine kostengünstige Illustration, wenn sie den Anschein erwecken, eine reale Situation abzubilden. Sie können aus einer Nachricht eine visuelle Falschinformation machen. Bemerkenswert ist zudem, dass bei »Upday« auch klassische, nicht KI-generierte Bilder falsch zugeordnet wurden – etwa ein Foto des spanischen Fußballers Ferran Torres zu einem Artikel über Lionel Messi. 

(Übermedien, 19.08.2026): https://uebermedien.de/119904/springers-ki-schleuder-will-keine-ki-bilder-mehr-verwenden/

 

Auch das noch

KI schießt erstes Bundesligator noch einmal

So schreibt die FAZ (hinter der Paywall), aber auch z.B. heise.de: Vom ersten Tor der Fußball-Bundesliga gibt es weder eine Film- noch eine Fotoaufnahme. Der einzige Kameramann kam zu spät und Fotografen warteten hinter dem falschen Tor auf den ersten Treffer. Timo Konietzka schoss am 24. August 1963 für Borussia Dortmund gegen Werder Bremen in der ersten Spielminute das historische 1:0. 

63 Jahre später haben Borussia Dortmund und Vodafone den Moment mithilfe von KI rekonstruiert.

Dafür wurden über Monate Zeitzeug*innen befragt, historische Medienberichte und Archivmaterial ausgewertet und Daten aus anderen Spielen der damaligen Zeit analysiert. Daraus wurden Bewegungsmodelle für die Spieler abgeleitet. Zusätzlich spielte die BVB-U19 die Szene nach, während auch Stadion, Wetterbedingungen und die damalige Atmosphäre rekonstruiert wurden. Mehrere KI-Modelle übersetzten diese Informationen anschließend in bewegte Bilder. 

Das Ergebnis ist ausdrücklich keine wiederentdeckte historische Aufnahme, sondern eine KI-generierte Rekonstruktion auf Grundlage vorhandener Informationen. 

(heise.de, 29.08.2026): https://www.heise.de/news/KI-rekonstruiert-erstes-Bundesliga-Tor-von-1963-11434176.html

Für Rückfragen zum KI-Newsletter: marco.urban@freelens.com | Marco Urban

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