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KI Newsletter # 25 – Mai 2026

Liebe FREELENS-Mitglieder, liebe Interessierte,

sehr geehrte Leser*innen,

immer wenn man sich eine Verschnaufpause erhofft, geht es doch im Eiltempo weiter. Der Entwurf der »Guidelines Transparency«, die noch zusätzlich zum ja hier schon vielfach besprochenen »Code of Practice« Transparency Kapitel veröffentlicht werden soll (siehe unten), und ein weiterer Fragebogen zur Evaluierung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) von 2019, die das europäische Urheberrecht an digitale Nutzungsformen wie Plattformen, Online-Presse, Unterricht und KI- bzw. Text-und-Data-Mining anpassen soll, sind auf den Tischen des Deutschen Fotorats, der Initiative Urheberrecht und FREELENS gelandet und sollen natürlich zeitig beantwortet werden. Machen wir doch sehr gerne, zumal es zumindest bei der DSM-RL einiges zu kritisieren gibt.

Kurz vor Redaktionsschluss kommt dann noch die Nachricht reingeflattert, dass EU-Kommissarin Henna Virkkunen sich für eine faire Lizenzierung von KI-Trainingswerken einsetzen will. Damit kommt die Kommission dem Vorschlag des Europäischen Parlaments nach.

Was mir außerdem noch so aufgefallen ist, lest ihr in diesem Newsletter.

Viel Spaß und neue Erkenntnisse

Marco

P.S.: Feedback gerne an mich: marco.urban@freelens.com

P.P.S.: Man kann den Newsletter hier abonnieren:  KI-Newsletter

Politik

Omnibus fährt doch los

Der sog. »Digital Omnibus on AI« soll Erleichterungen für die KI-Unternehmen (»simplification agenda«) und zeitlichen Aufschub für Umsetzungen der Maßnahmen des AI Act regeln. Nachdem es erst aussah, als ob es keine Einigung gäbe, ist er nach einer nächtlichen Trilog-Verhandlung zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Ministerrat nun doch losgerumpelt.

Für uns besonders relevant: Der nun doch noch gefundene Kompromiss beinhaltet eine Verkürzung der Frist zur Verpflichtung der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Artikel 50 Absatz 2) auf den 2. Dezember 2026 statt ursprünglich wie vorgesehen ab dem 2. Februar 2027.

Andere Fristen werden in die (für KI-Verhältnisse) weite Zukunft verschoben: Die Regelungen für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung und Migration werden erst ab Dezember 2027 gelten, die für KI in Produkten wie Aufzügen oder Spielzeug sogar erst ab August 2028. Letzteres sind über zwei Jahre und das finde ich schon sehr leichtsinnig.

Neu in den AI Act aufgenommen wurde das Verbot von KI-Praktiken, die »nicht einvernehmliche sexuelle und intime Inhalte oder Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern erzeugen«. Das war mehr als nur überfällig, wenn man sich die Fähigkeiten von Elon Musks Grok anschaut.

Es gibt noch einige formale Hürden, aber ziemlich sicher wird das so umgesetzt werden.

 

(Europäischer Rat, 07.05.2026): https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/05/07/artificial-intelligence-council-and-parliament-agree-to-simplify-and-streamline-rules/?ref=eutechloop.com

EU-Kommission arbeitet an Gesetz zur Lizenzierung von kreativen Werken für KI-Training

Die EU-Kommission will jetzt doch daran arbeiten, die Lizenzierung von kreativen Werken für das KI-Training zu regeln. Bislang hatte man sich da ja noch auf die TDM-Schranke verlassen, nach der wir kommerzielles Training über ein Opt-Out ablehnen können (ich glaube es gibt keinen Newsletter, in dem ich nicht irgendwas dazu geschrieben habe, mehr dazu unter »Die Lücken des EU-Urheberrechts bei GenKI« weiter unten). Leider ist dieses Opt-Out nur schwer umzusetzen. Nun liegen Pläne für eine »gezielte Gesetzesinitiative« vor, die das bestehende Urheberrecht durch neue, speziell auf das Training von KI zugeschnittene Regeln ergänzen soll. Es wird mehr Transparenz zur Nutzung der Werke durch die KI-Unternehmen versprochen. Das hat das gerade verhandelte Kapitel Copyright des Code of Practice nicht ausreichend hergegeben. Die Initiative folgt aber letztlich dem Beschluss des Europäischen Parlaments und auch Forderungen der EU-Kulturminister.
Henna Virkkunen, EU-Kommissarin für Technologie, sagte dazu, dass viele Rechteinhaber bereit wären, ihre Inhalte zu teilen, aber eine faire Vergütung wünschten: »Ich bin bereit, mehr Möglichkeiten für Lizenzierungsmodelle zwischen den Rechteinhabern und den Entwicklern von KI-Modellen zu schaffen«.

Gut, dass auch die EU-Kommission erkannt hat, dass hier dringender Änderungsbedarf besteht. Wir Kreativen und Urheber*innen haben wohl doch richtig argumentiert und genug protestiert. Wie genau das jetzt ausgestaltet wird, beobachten wir mit Argusaugen.

(EURACTIV, 13.05.2026): https://www.euractiv.com/news/commission-preparing-law-on-licensing-content-for-ai/

EU-Kommission entwirft Regeln zur KI-Transparenz

Die EU-Kommission hat, irgendwie parallel zum Transparenz-Kapitel des »Code of Practice«, einen Entwurf für neue Leitlinien zum AI Act veröffentlicht und konkretisiert damit die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Künftig sollen Deepfakes sowie mit KI erzeugte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte klar gekennzeichnet werden – sowohl sichtbar für Menschen als auch maschinenlesbar. Ziel ist es, digitale Täuschung und Desinformation einzudämmen.
Ausnahmen soll es für rein private oder offensichtlich satirische beziehungsweise künstlerische Inhalte geben. Auch einfache Assistenzfunktionen wie Rechtschreibkorrekturen fallen nicht unter die Kennzeichnungspflichten. Besonders relevant für Medien und Plattformen: Inhalte mit möglichem Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung sollen künftig deutlich als KI-generiert erkennbar sein.

Für Fotograf*innen gibt es eine Liste von Beispielen für semantische Änderungen, die gemäß Artikel 50 Absatz 2 des KI-Gesetzes gekennzeichnet werden müssen:

»Hinzufügen von Objekten oder Informationen, die im Originalbild oder -video nicht vorhanden sind; Löschen oder Unkenntlichmachen von Hintergründen, Objekten oder anderen Informationen, die in der Originaldatei sichtbar sind; Verpixeln

oder Unscharfzeichnen von Gesichtern; Verändern der Körperform oder der Hautfarbe einer Person; extreme Aufhellung, Abdunkelung, Farb- und Kontrastanpassungen unter Verwendung beliebiger Bearbeitungssoftware (z. B. einen grauen Himmel blau machen, einen blauen Himmel orange usw.);

Erstellung einer extremen Silhouette aus einer korrekt belichteten Bild- oder Videodatei; Umwandlung eines Schwarz-Weiß-Bildes oder -Videos in ein Farbbild oder -video; Erstellung von zusammengesetzten Bildern oder Videoclips sowie jede andere wesentliche Veränderung des Inhalts.«

Und es gibt auch Beispiele für KI-Bearbeitungen, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen:

»Formatkonvertierungen, technische Komprimierung, Rauschunterdrückung; geringfügiges Zuschneiden; geringfügige Farbanpassungen oder -korrekturen;

begrenzte Aufhellung oder Abdunkelung; begrenzte Schärfung; Entfernung von Staubflecken, die durch eine verschmutzte Linse oder einen verschmutzten Sensor verursacht wurden; Entfernung von roten Augen, die durch Blitzlichtfotografie verursacht wurden; Drehen eines Bildes«.

Auch die Frage, was ein Deepfake ist, wird anschaulich anhand von Beispielen beantwortet:

»- KI-manipuliertes Bild einer Szene mit zwei Profifußballern vor einem Gebäude, das einem Fußballstadion ähnelt.

- KI-generiertes Audio, bei dem die Stimmen der regelmäßigen Moderatoren eines Zeitungs-Podcasts geklont wurden und ein Gastgesprächspartner über aktuelle Nachrichtenereignisse diskutiert.

- KI-generiertes Video einer Person, die einem Politiker ähnelt und vor einem Publikum eine Rede hält.

- KI-generiertes Video mit einer KI-generierten Darstellung eines prominenten Influencers in einem Werbe- oder Promotionskontext.«

Keine Deepfakes sind nach der Leitlinie folgende Beispiele:

»- KI-generiertes Bild einer Szene, in der eine Sphinx über den Eiffelturm fliegt.

- KI-generiertes Video von Mäusen, die sich in menschlicher Sprache über die beste Käsesorte streiten, als Teil einer Werbekampagne für einen Käsehersteller.

- KI-bearbeitete Radiosendung, bei der technische Audioparameter angepasst werden (z. B. Normalisierung der Lautstärke, Rauschunterdrückung, Audiokompression), ohne die tatsächlich gesprochenen Worte der Sprecher oder deren Sprechweise zu verändern.

- KI-generierter Cartoon eines bereits existierenden Bildes, das ein historisches Ereignis darstellt.«

Nach dem Entwurf sollen die Regelungen ab dem 2. August 2026 in Kraft treten. Das würde aber – wenn ich das richtig sehe – dem Inhalt des »Digital Omnibus on AI« widersprechen.

(Europäische Kommission, 08.05.2026): https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/draft-guidelines-implementation-transparency-obligations-certain-ai-systems-under-article-50-ai-act

(Heise, 11.05.2026): https://www.heise.de/news/KI-Transparenz-EU-Kommission-konkretisiert-Regeln-gegen-digitale-Taeuschung-11290417.html

Schweizer Medien einigen sich auf KI-Kodex

Die Schweizer Medienbranche hat sich auf einen gemeinsamen KI-Kodex geeinigt. Ziel ist es, den Einsatz von KI in Redaktionen transparenter zu machen und das Vertrauen des Publikums zu sichern. Der Kodex versteht sich als freiwillige Selbstregulierung und soll laufend angepasst werden.  

Für den »Schutz demokratischer Prozesse« sollen KI-Systeme nicht dazu genutzt werden, die Öffentlichkeit zu täuschen oder journalistische Inhalte in manipulativer Weise zu verfälschen.

Die ersten beiden Punkte zum Thema Kennzeichnungspflicht, betreffen direkt die Fotografie:

»i. In redaktionellen Veröffentlichungen sind KI-generierte akustische oder visuelle Inhalte, die jemanden oder etwas fälschlicherweise als echt erscheinen lassen (sog.

»Deepfakes«), grundsätzlich zu kennzeichnen. Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn sie gesetzeswidrig sind.

ii. Inhalte, die mit KI-Systemen erstellt oder bearbeitet werden, sind dem

Verwendungsumfang, der Verwendungsart und/oder -weise des KI-Systems

entsprechend angemessen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu

kennzeichnen. Die klare Regelung der Verantwortlichkeiten stellt eine

Grundvoraussetzung zur Veröffentlichung dar.«

Man kann das im Journalismus als selbstverständlich erachten, aber immerhin wurde es hier noch einmal klar und deutlich festgeschrieben.


(Schweizer Medien, 07.05.2026): https://www.schweizermedien.ch/aktuelles/medienmitteilungen/2026/2026-05-07-vertrauen-durch-verantwortung/

Visuals Conference am 22. April in Hamburg

Die Visuals Conference in Hamburg kann wohl als voller Erfolg bezeichnet werden – und ich war eher ein Skeptiker. Aber das allgegenwärtige Thema KI wurde hier sehr umfangreich abgehandelt. Neben vielen anderen Vorträgen ging es z.B. auf dem Panel der Initiative Urheberrecht um das Thema »KI-Regulierung zwischen Recht, Medien und Plattformmacht«, Dr. Urban Pappi von der VG Bild-Kunst fragte, wo bei der Wertschöpfung durch KI eigentlich die Urheber*innen bleiben und ich habe mit Silke Brüggemann, Stellv. Chefredakteurin und Chefin Visuelles bei der DPA, über das Thema »Neue Rollen, alte Verantwortung: Bildjournalismus und die Transformation visueller Berufe« geplaudert. Außerdem haben sich viele Leute aus der Szene getroffen und es gab einige angeregte Diskussionen um die Zukunft der Branche.

(BVPA, 29.04.2026): https://bvpa.org/visuals-conference-powered-by-picta-setzt-neue-massstaebe-fuer-die-bildbranche/

Die IU hat ihr Panel von Alix Einfeldt visualisieren lassen: https://urheber.info/diskurs/visuals-conference-2026

Sender & Verbände fordern gesetzliche Regulierung von KI-Plattformen

Öffentlich-rechtliche Sender und Verlegerverbände fordern von der Politik gemeinsam neue gesetzliche Rahmenbedingungen für eine »vielfältige Informations- und Medienlandschaft im Zeitalter künstlicher Intelligenz«.

Darin heißt es, dass die Medienvielfalt aufgrund »ungenügender Rahmenbedingungen für die Zukunft der Digitalmärkte und großer Schutzlücken für Investitionen in digitale redaktionelle Dienstleistungen und Produkte« gefährdet ist.

(ARD, 21.04.2026): https://www.ard.de/die-ard/presse-kontakt/ard-pressemeldungen/2026/04-21-rahmenbedingungen-fuer-kuenstliche-intelligenz-100.html

(DWDL, 21.04.2026): https://www.dwdl.de/nachrichten/106241/sender__verbaende_fordern_gesetzliche_regulierung_von_kiplattformen/

IPTC Media Provenance Summit in Toronto

Das International Press Telecommunications Council (IPTC) traf sich zum »Toronto Media Provenance Summit 2026«. Im Zentrum des Treffens stand die Frage, wie sich Herkunft und Authentizität digitaler Medien – insbesondere im Zeitalter generativer KI – verlässlich nachweisen lassen.

Teilnehmende aus Medienhäusern, Technologieunternehmen und Standardisierungsinitiativen diskutierten vor allem über sogenannte »Content Credentials«, also technische Metadaten, die Informationen über Ursprung, Bearbeitung und Urheberschaft von Inhalten enthalten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Coalition for Content Provenance and Authenticity, deren Standard zunehmend als Grundlage für solche Nachweise dient.

Ein wichtiger Punkt des Summits war die praktische Umsetzung: Während erste Werkzeuge und Integrationen – etwa in Kameras oder Bildbearbeitungssoftware – bereits existieren, bestehen weiterhin Herausforderungen bei der breiten Einführung. Dazu zählen fehlende Interoperabilität, geringe Sichtbarkeit der Metadaten für Nutzer*innen sowie die Frage, wie vertrauenswürdig und manipulationssicher solche Systeme tatsächlich sind.

Zugleich wurde betont, dass Provenance-Technologien allein nicht ausreichen. Sie müssen in redaktionelle Prozesse, Plattformmechanismen und Nutzeroberflächen eingebettet werden, um Wirkung zu entfalten. Auch Fragen der Governance und Standardisierung wurden diskutiert, etwa wer die Regeln definiert und wie Missbrauch verhindert werden kann.

Außerdem sollte die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen, Medienorganisationen, Tech-Unternehmen und Standardisierungsinitiativen gestärkt werden, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln und die Akzeptanz solcher Systeme zu erhöhen.

Insgesamt kann man sagen, dass die technischen Grundlagen für Herkunftsnachweise wie z.B. C2PA vorhanden sind, ihre flächendeckende Nutzung aber noch durchgesetzt werden muss. Ansonsten wird es keine Wirkung im Kampf gegen Desinformation geben.

(IPTC, 27.04.2026): https://iptc.org/news/toronto-media-provenance-summit-2026/

Die Lücken des EU-Urheberrechts bei GenKI

Natürlich beanstanden Urheberrechtsverbände schon seit Jahren den sehr mangelhaften Schutz der Rechte der Urheber*innen im Zusammenhang mit generativer KI. Dieser Newsletter ist immer wieder voll davon. Wie die Meldung zu der Gesetzesinitiative von EU-Kommissarin Henna Virkkunen zeigt, fruchtet die Kritik ja auch. Marketa Trimble hat es jetzt aber nochmal besonders schön und nicht allzu lang für den Kluwer Copyright Blog aufgeschrieben:

(Kluwer, 06.05.2026): https://legalblogs.wolterskluwer.com/copyright-blog/generative-ai-and-the-eu-copyright-laws-blind-spots/

Recht

EuGH bestätigt Leistungsschutzrecht für Verlage

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Rechtmäßigkeit der Leistungsschutzrechts der Presseverlage gegenüber den Online-Dienstanbietern.

Meta klagte gegen die italienische Aufsichts- und Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM), da sie mit der Regelung zur Gewährleistung einer Vergütung für die Online-Nutzung, also zum Beispiel bei Google-Suchergebnissen von Presseveröffentlichungen, gegen den europäischen Rahmen für die Rechte von Verlagen im digitalen Binnenmarkt verstößt.

Der EuGH bestätigte aber den Anspruch: Verlage hätten durch die zunehmende Dominanz von Online-Angeboten deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen und ihre wesentliche Rolle in demokratischen Gesellschaften sei dadurch gefährdet. Das Gericht stellte auch fest, dass Verlage die Möglichkeit haben müssen, ihre Erlaubnis zu verweigern.

Das Urteil ist auch interessant im Hinblick auf ganz ähnliche Konflikte zwischen Urheber*innen und KI-Unternehmen. Hier müsste eigentlich das gleiche gelten. Und tatsächlich gibt es dazu ja eine Meldung in der Rubrik Politik.

(LTO, 12.05.2026): https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/c79723-eugh-presse-verlage-meta-google

Taylor Swift lässt sich Taylor Swift patentieren

US-Megastar Taylor Swift hat ihre Stimme und Ihr Äußeres als Marke beim US-Patentamt eintragen lassen. Damit versucht sie, einen neuen Weg zu gehen, um sich gegen die Imitation durch generative KI zu schützen. Neben den Persönlichkeitsrechten, die uns alles schützen (könnten), soll durch das Markenrecht eine zweite »Schutzschicht« gebildet werden.

(Der Spiegel, 28.04.2026): https://www.spiegel.de/kultur/musik/taylor-swift-meldet-markenschutz-auf-ihre-stimme-und-aussehen-an-aus-sorge-vor-ki-a-6d64a0a5-0a8b-4d60-9f17-9c0c42d663a2

Patentanwalt Josh Gerben soll zu den ersten gehört haben, die auf das Swift-Patent aufmerksam wurden. Er beschreibt den Fall in seinem Blog ausführlich und stellt fest:

»Das Markenrecht verhindert nicht nur identische Verwendungen (wie das Urheberrecht), sondern auch alles, was der eingetragenen Marke verwechslungsfähig ähnlich ist. Das ist ein viel umfassenderes Recht und ein wirkungsvolleres Instrument in einer von KI geprägten Welt«

Bislang haben die USA ja überwiegend einen Weg eingeschlagen, der den KI-Unternehmen sehr entgegenkommt. Ich bin gespannt, wie sich dieser Ansatz entwickelt.

(Josh Gerben, 27.04.2026): https://www.gerbenlaw.com/blog/taylor-swift-moves-to-trademark-her-voice-and-image-as-ai-threats-grow/

Urteil »Unterwasser-Hund«: KI-Kopie weder Verletzung noch Werk

Das OLG Düsseldorf hat in einer interessanten Frage entschieden:

Es geht um Fotografien von Hunden, die unter Wasser nach einem Ball schnappen. Kollegin Babette Schwob hatte sich, neben anderen Formen der Hundefotografie, auf diese Art von Fotografie spezialisiert, siehe https://www.pfotenblitzer.de.

Eine Hundeschule, mit der Schwob in der Vergangenheit zusammengearbeitet hatte, erstellte mit diesen Fotos und KI eine Art Comic und veröffentlichte diesen auf ihrer Website.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Aspekte geprüft und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:

Im ersten Schritt stellt das Gericht klar, dass der urheberrechtliche Schutz eines Fotos sich ausschließlich auf dessen konkrete Gestaltung bezieht – also etwa Perspektive, Bildausschnitt, Lichtführung oder gezielte Schärfeeffekte. Das zugrunde liegende Motiv (hier: ein Hund unter Wasser mit einem roten Ball) ist dagegen nicht geschützt und gehört zum frei verwendbaren Bereich.

Im konkreten Fall übernahm das KI-generierte Comicbild lediglich dieses allgemeine Motiv, nicht aber die prägenden gestalterischen Elemente des Originalfotos. Die charakteristische Bildgestaltung – etwa die spezielle Perspektive oder Tiefenunschärfe – fand sich im KI-Bild nicht wieder. Deshalb liegt keine Vervielfältigung des geschützten Lichtbildwerks vor und damit auch kein Eingriff in den Schutz nach § 72 UrhG.

Im zweiten Schritt prüft das Gericht, ob das KI-generierte Bild selbst urheberrechtlich geschützt sein könnte. Auch das verneint es. Zwar sei Werkschutz für KI-Outputs grundsätzlich möglich, jedoch nur dann, wenn eine hinreichende menschliche schöpferische Leistung vorliegt.

Nach Auffassung des Gerichts reicht dafür weder die bloße Nutzung der Software noch die Auswahl aus mehreren generierten Varianten. Auch umfangreiche, aber allgemein gehaltene oder ergebnisoffene Prompts genügen nicht, selbst wenn sie das Ergebnis schrittweise beeinflussen.

Erforderlich sind vielmehr konkrete, kreative Entscheidungen des Menschen, die sich nachvollziehbar im Ergebnis widerspiegeln und dem Werk eine persönliche Prägung verleihen.

Besonders praxisrelevant ist schließlich die Beweislast: Wer sich auf urheberrechtlichen Schutz für ein KI-generiertes Werk beruft, muss diese schöpferische Eigenleistung im Streitfall konkret darlegen und glaubhaft machen.

Das ursprüngliche Foto schützt also nur seine konkrete Gestaltung, nicht das Motiv – und der KI-Output ist mangels nachweisbarer menschlicher Kreativität ebenfalls nicht geschützt.

(Terhaag & Partner, April, 2026): https://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/urheberrecht/unterwasser-hund-mit-rotem-ball-als-ki-comic-olg-duesseldorf-kein-werk-keine-verletzung

(Heise, 17.05.2026): https://www.heise.de/news/KI-Bilder-im-Urheberrecht-Wann-Prompting-schuetzt-und-warum-Kopieren-erlaubt-ist-11296517.html

Godzilla vs. King Kong, oder Musk vs. Altman

Der Konflikt zwischen Elon Musk und OpenAI eskaliert weiter. Musk hatte OpenAI 2024 verklagt und wirft dem Unternehmen vor, seine ursprüngliche gemeinnützige Mission verraten zu haben. OpenAI sei einst gegründet worden, um Künstliche Intelligenz im Interesse der Allgemeinheit zu entwickeln. Mit der engen Kooperation mit Microsoft und dem Umbau zu einer profitorientierten Struktur habe sich das Unternehmen jedoch zunehmend zu einem klassischen kommerziellen KI-Anbieter entwickelt, so Musks Vorwurf. OpenAI weist die Anschuldigungen zurück und argumentiert, Musk habe selbst früh auf eine aggressivere Wachstums- und Geschäftsstrategie gedrängt.

Im aktuellen Verfahren sagte OpenAI-Chef Sam Altman nun aus, dass Musk in früheren Gesprächen sogar erwogen habe, OpenAI später an seine Kinder zu übergeben. Die Aussage sollte offenbar zeigen, dass auch Musk zeitweise sehr persönliche Vorstellungen über die Kontrolle des Unternehmens gehabt habe. Altman schilderte zudem, Musk habe schon früh großen Einfluss auf die strategische Ausrichtung und Finanzierung von OpenAI nehmen wollen.

Der Prozess zeigt die widersprüchlichen Interessen in der frühen KI-Entwicklung: Einerseits stand die Idee einer offenen, gemeinwohlorientierten Forschung, andererseits der enorme Kapitalbedarf beim Aufbau leistungsfähiger KI-Systeme. Für die KI-Branche ist der Fall deshalb weit mehr als ein persönlicher Konflikt – er berührt grundlegende Fragen darüber, wem leistungsfähige KI gehören soll und wie viel Gemeinwohlorientierung unter den Bedingungen eines milliardenschweren Wettbewerbs überhaupt möglich ist.

Was mir dazu einfällt, ist zum einen: Ausgerechnet Elon Musk, Eigentümer des Unterwäsche-Bildgenerators Grok, klagt weil er ein Interesse der Allgemeinheit nicht bedacht sieht. Zum anderen: Bei der großen Schar der Nachkommen von Musk hätte eine Weitergabe an seine Kinder eine Zerschlagung bedeutet.

(TechCrunch, 12.05.2026): https://techcrunch.com/2026/05/12/musk-mulled-handing-openai-to-his-children-altman-testifies

Letzte Meldung dazu: Das Gericht hat die Klage zurückgewiesen, der Fall ist verjährt. Wie langweilig.

(Der Spiegel, 18.05.2026): https://www.spiegel.de/wirtschaft/openai-elon-musk-scheitert-mit-klage-gegen-ki-unternehmen-von-sam-altman-a-85cb5da8-d1da-4898-88c7-973be11dfd45

Wahrheit oder Lüge

Bewusstlose Kreativität

Matthias Hornschuh, Komponist und Sprecher der Initiative Urheberrecht, wird vom Monopol Magazin zu »schöpferischer Arbeit, enteigneten Urheber und knallharte Machtinteressen hinter dem KI-Hype« befragt.

(Monopol Magazin, 26.04.2026): https://www.monopol-magazin.de/interview-matthias-hornschuh-ki-kuenstliche-intelligenz-kunst-kreativitaet

Wer das Interview interessant findet, sollte das Buch von Matthias Hornschuh lesen.

In »Wir geben uns auf - KI, KULTUR UND DIE ENTWERTUNG DER WISSENSARBEIT« fragt er, ob wir wirklich digitaler Technologie den zentralen Platz in unserer gesellschaftlichen Kommunikation einräumen wollen. Matthias Hornschuh warnt eindringlich davor, ideelle Wertschöpfung wie nebenbei aufzugeben, da geistiges Schaffen die Grundlage unserer Existenz und unserer Volkswirtschaften bildet.

(Carl-Auer Verlag): https://www.carl-auer.de/wir-geben-uns-auf

Fotografiska zeigt KI-Bilder

Spoiler: Laaaangweilig. Finde ich zumindest.

Die Fotografiska in Berlin zeigt KI-Bilder von Phillip Toledano. Dazu heisst es auf der Website: »Ab wann ist ein Foto mehr als ein Bild? Ab wann beginnt es, Geschichten zu erzählen oder Wahrheiten zu offenbaren? In Never Seen the Light erforscht der amerikanische Künstler Phillip Toledano genau dieses Spannungsfeld – zwischen Erinnerung, Fiktion und der Macht des fotografischen Beweises.«

Meine Meinung dazu: Das spannende an einer Fotografie ist doch, dass das, was sie abbildet, wirklich passiert ist und sei es noch so unwahrscheinlich.

Unwahrscheinliches mit KI zu generieren hingegen ist für sich genommen nicht besonders spannend, zumal wenn man einfach so lange herumpromptet, bis etwas scheinbar Ansehnliches dabei herauskommt.

Ich dachte bei der Geschichte sofort an das Foto von dem Lama, das im Auto den New Yorker Times Square hinuntergefahren wird. Welche Bedeutung hätte das Bild, wenn Inge Morath es nicht fotografiert, sondern gepromptet hätte?

Die ganze KI-Prompterei könnte einem egal sein, aber ich fürchte, dass sie echte Fotografie irgendwie doch entwertet und ihr einen ohnehin kleinen Markt oder die geringe Aufmerksamkeitsspanne der Menschen streitig macht.

(Fotografiska): https://berlin.fotografiska.com/de/exhibitions/phillip-toledano-edward-trevor

(LFI): https://lfi-online.de/en/stories/inge-morath-a-woman-of-intent-20407.html

Podcast

Photonen und Pixel – der KI-Podcast des Deutschen Fotorates

Dr. Jürgen Scriba und Boris Eldagsen, wie immer hörens- und sehenswert. Diesmal kann ich gleich zwei Folgen vorstellen:

Die 15. Folge mit folgenden Themen: Die Gründe von OpenAI, Sora 2 einzustellen. Google dominiert Bildmodelle. ByteDance/Seedance 2.0 setzt neue Maßstäbe bei Video. KI-Restaurierung, Kriegspropaganda und KI-Influencer destabilisieren Erinnerung, Wahrheit und politische Kommunikation. Wie lassen sich KI-Training, Nutzung und Vergütung fair regulieren? Fotograf*innen geraten ökonomisch unter Druck, besonders bei Brot-und-Butter-Jobs und hybrider Postproduktion. Gäste sind: Dr. Anke Schierholz, Leiterin der Rechtsabteilung der VG Bild-Kunst und Christoph Künne, Kulturwissenschaftler und Mitbegründer des DOCMA Magazins.

YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=wC-n-QUBYEU

Spotify: https://open.spotify.com/episode/7KvWzHaAIbZwAVM8EjG8CU?si=a65b0b4d875542c6

Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/15-von-verlierern-zu-gewinnern-zu-gast-anke-schierholz/id1883987339?i=1000763551446

 

Und die 16. Folge: Midjourney korrigiert seinen Kurs, ChatGPT Image 2 holt überraschend auf, und aus China kommen neue Videomodelle wie Wan 2.7 und Happy Horse. Gleichzeitig wird sichtbar, dass diese kreative Explosion teuer ist – in Geld, Rechenleistung, Energie und neuen Nutzungslimits. Die Folge diskutiert außerdem, warum KI-Bilder Fotografie, Journalismus und Wettbewerbe unter Druck setzen. Boris erklärt, warum Joan Fontcubertas »algorithmische Fotografie« ein Nonsense-Begriff ist. Im Gespräch mit dem Gast Christoph Behl von »It’s Real« geht es schließlich darum, wie wir in einer Welt perfekter synthetischer Bilder wieder Vertrauen schaffen können: durch Detektion, Provenienzdaten und neue »Trust Zones« für echte Bilder.

YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=0PU6CCwlEGo

Spotify: https://open.spotify.com/episode/1QeE3yH6U38vlo04gBuveN?si=BmqZ2RyBQNOi9POrVdp55Q

Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/photonen-und-pixel/id1883987339?i=1000768372987

POLITICO »Wie Deutschland sich von US-Tech lösen will – mit Karsten Wildberger«

Digitalminister Karsten Wildberger spricht im POLITICO Podcast Klartext über die drängendsten technologischen Weichenstellungen unserer Zeit: Warum die aktuelle europäische KI-Regulierung die Innovationen massiv ausbremst, wieso die Bundesregierung zur Wahrung der digitalen Souveränität dringend weg von teuren US-Softwarelizenzen muss und wie die behördeninterne KI sensible Daten schützt.
Hörenswert, weil es bei KI ja längst nicht nur um generative KI und Fotografie geht.

(Politico, 14.04.2026): https://www.politico.eu/podcast/power-and-policy/wie-deutschland-sich-von-us-tech-losen-will-mit-karsten-wildberger/

Markt

Das KI-Monster und der Journalismus

Stephan Weichert, Leiter des VOCER-Instituts für Digitale Resilienz, schreibt in der taz darüber, wie sich Medienschaffende mit der Nutzung von KI ihr eigenes Grab schaufeln.

»LLMs (Large Language Models für sehr lange Texte) sind keine weitere Produktionsstufe in der Redaktionsroutine: Mit jedem Prompt studieren KI-Sprachmodelle journalistische Texte, Interviewtranskripte, Analysen, Kommentare oder Reportagen. (…) Ironischerweise beteiligt sich die Branche ganz freiwillig an diesem Prozess. Journalisten, PR-Leute und Mediennutzer füttern KI-Systeme täglich mit teils vertraulichen Fragen, Dokumenten und Texten.«

(taz, 10.05.2026): https://taz.de/KI-und-Journalismus/!6173754/

Bei den KI-Anwendungen ist Zahltag

»There is no free lunch« heißt es immer ein bisschen unbarmherzig. The Verge stellt fest, dass diese Grundregel der Marktwirtschaft natürlich auch für KI-Anwendungen gilt.
Während unsere Werke weiterhin ganz überwiegend ohne Erlaubnis und ohne Honorierung für das KI-Training verwendet werden, ziehen die KI-Unternehmen die finanziellen Daumenschrauben für die Nutzer*innen jetzt an.
Der Artikel beschreibt, dass die KI-Industrie gerade feststellt, dass sie zwar die Zukunft gebaut hat – aber leider auch die Stromrechnung dazu bekommt.

Nach Jahren, in denen Unternehmen wie OpenAI und Anthropic ihre Modelle großzügig (oder zumindest halbwegs bezahlbar) verteilt haben, setzt nun eine gewisse Ernüchterung ein: KI ist extrem teuer. Nicht nur beim Training, sondern vor allem beim täglichen Betrieb (»Inference«) – also genau dann, wenn Nutzer sie tatsächlich verwenden.
Und weil Investoren ungern hören, dass ihre Milliardeninvestitionen vor allem warme Luft produzieren, versuchen die Anbieter jetzt, das Geschäftsmodell nachzuschärfen. Übersetzt: Preise rauf, Limits runter, und bitte alle einmal zur Kasse. Kostenlose oder günstige KI? War offenbar eine Einführungsphase – wie bei Streamingdiensten, nur mit mehr GPUs.

Ein zentrales Problem: Die ganze Token-Ökonomie funktioniert nur, wenn Nutzer absurd viele Anfragen stellen. Wirklich absurd viele. So viele, dass man sich fragt, ob Menschen oder eher automatisierte Agenten die eigentlichen Zielkunden sind. Denn nur mit massiv steigender Nutzung lassen sich die gigantischen Infrastrukturkosten rechtfertigen.
Ironischerweise verschärfen gerade diese „Agenten“ das Problem: Sie verbrauchen Unmengen an Tokens, oft ineffizient – also genau das, was die Anbieter eigentlich monetarisieren wollen, aber gleichzeitig ihre Kosten explodieren lässt. Eine Art digitaler Vielesser, der zwar Umsatz bringt, aber die Küche abbrennt.

Die Folge: »The free ride is over«. Anbieter experimentieren hektisch mit neuen Preismodellen, Enterprise-Angeboten und Einschränkungen für Drittanbieter. Gleichzeitig schauen sich Kunden zunehmend nach Alternativen um – etwa Open-Source-Modelle oder Self-Hosting. Kurz gesagt: Die große KI-Goldgräberstimmung weicht langsam Excel-Tabellen mit sehr unangenehmen Zahlen.

Die Branche steht an einem »Monetization Cliff«. Die Technologie funktioniert, keine Frage. Aber das Geschäftsmodell dahinter ist noch erstaunlich wackelig – vor allem gemessen an den Billionen-Investitionen, die sich irgendwann ja doch rechtfertigen müssen.

(The Verge, 23.04.2026): https://www.theverge.com/ai-artificial-intelligence/917380/ai-monetization-anthropic-openai-token-economics-revenue

Studie der BITKOM zu KI

BITKOM, der Verband der Digitalbranche, hat die Ergebnisse einer im letzten Jahr in Auftrag gegebenen Studie zu KI als Zukunftstechnologie veröffentlicht.

Vermutlich sind die Ergebnisse längst überholt, die Befragungen fanden im März und Juli 2025 statt.

Die Ergebnisse sind wenig überraschend: KI ist hochrelevant, viele nutzen sie bereits oder wollen sie nutzen, aber 2025 boten immer 43% der Unternehmen keine Schulungen an. Zwei Drittel der Unternehmen erwarteten damals noch keine direkten Auswirkungen auf Beschäftigtenzahlen. Aber 93 Prozent der vom AI Act betroffenen Unternehmen sehen mit seiner Umsetzung einen »eher« oder sogar »sehr« hohen Aufwand verbunden und 69 Prozent der Bevölkerung und 93 Prozent der Unternehmen würden KI aus Deutschland bevorzugen.

Bei letzterem muss man sich natürlich fragen, welche KI das sein soll. Vielleicht ja die aus dem Schwarzwald. Mir zumindest fällt nur Black Forrest Labs ein.

Wer mal reinschauen möchte:

(BITKOM): https://www.bitkom.org/sites/main/files/2026-02/bitkom-studienbericht-ki.pdf

Deutsche Bahn pünktlich mit KI-Bildern in der Werbung

Die Züge mögen ja öfter mal zu spät kommen, aber bei der Nutzung von KI-generierten Bildern ist die Deutsche Bahn ganz vorne mit dabei. Auf der Plattform reddit spotten Nutzer über die aktuelle Kampagne der Bahn. Den Train-Spottern fallen die Fehler in den Bildern sofort auf, andere scrollen wahrscheinlich über die Banner einfach weg. Peinlich ist es trotzdem. Aber vielleicht war die Kampagne mit Anke Engelke einfach zu teuer.

(reddit); https://www.reddit.com/r/drehscheibe/comments/1sjmqfs/dachte_eigentlich_das_db_marketing_wäre/

Die Schweizer Bahn SBB war aber gleich ein halbes Jahr früher dran:

(Tagesanzeiger, 22.11.2025): https://www.tagesanzeiger.ch/sbb-werben-mit-ki-bild-fotografen-kritisieren-winterkampagne-660469800566

Auch das noch

Copilot nur zur Unterhaltung, Claude nicht fürs Business

Der Community ist aufgefallen, dass laut den Nutzungsbedingungen Microsofts KI-Assistent Copilot nur »für Unterhaltungszwecke« gedacht ist. Bei Anthropics Claude Pro und MAX ist das anders. Die darf man nicht für geschäftliche Zwecke verwenden.

(Golem, 08.05.2026): https://www.golem.de/news/kuenstliche-intelligenz-copilot-dient-laut-microsoft-agb-nur-zur-unterhaltung-2605-208487.html

KI-Agent löscht Unternehmens-Datenbank

Passend dazu auch diese Meldung: Neulich hatten wir in dieser Rubrik ja schon eine KI, die für enorme Arbeitserleichterung sorgte, indem sie den E-Mail-Eingang einfach gelöscht hat.

Das geht noch besser: Ein KI-Agent hat in einer Autovermietung hocheffizient gleich die komplette Datenbasis entsorgt. Betroffen waren offenbar Datenbanken, Backups und Kundendaten. Immerhin hat sich der »Kollege« danach gestellt und sich entschuldigt: »Ich habe gegen jeden mir vorgegebenen Grundsatz verstoßen: Ich habe geraten, anstatt zu überprüfen, ich habe eine zerstörerische Aktion ausgeführt, ohne darum gebeten worden zu sein, ich habe nicht verstanden, was ich tat, bevor ich es tat.«

Läuft, mit der KI.

(Businessinsider, 29.04.2026): https://www.businessinsider.de/gruenderszene/news/ki-agent-loescht-firmendaten-datenbank-backups-und-kundendaten-betroffen/

Keine Entlassungen in China wegen KI

In China hat man die Lösung für eines der größten Probleme der KI-Revolution gefunden:

Ein Gericht der ostchinesischen Metropole Hangzhou hat schlicht verboten, dass Angestellte entlassen werden, weil KI ihre Arbeit übernimmt.

So einfach kann das sein.

(Heise, 04.05.2026): https://www.heise.de/news/China-Gericht-untersagt-Entlassung-wegen-KI-11279807.html

Für Rückfragen zum KI Newsletter: mail@marco-urban.de | Marco Urban — Vorstandsvorsitzender

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